Hochsauerlandkreis. Gender-Eintrag im Pass ändern: Ab 1. November wird das für viele Menschen einfacher. Die Standesämter im HSK verzeichnen viele Voranmeldungen.
Ab dem 1. November tritt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft: Damit soll es für trans- und intergeschlechtliche sowie nicht binäre Menschen leichter werden, den Geschlechtseintrag und ihren Vornamen in ihrem Ausweis beim Standesamt ändern zu lassen. In Zukunft soll dafür eine Selbstauskunft ausreichen. Eine Bedingung: Betroffene müssen eine einfache Erklärung beim Standesamt einreichen und der Termin für die Beurkundung drei Monate im Voraus angemeldet werden. Und genau das haben bereits viele Menschen getan, auch im Hochsauerlandkreis: In fast jeder Kommune im Altkreis Brilon liegen bereits Anmeldungen vor.
Neues Gesetz soll Selbstbestimmung stärken
‚Männlich‘, ‚weiblich‘, ‚divers‘ oder ‚keine Angabe‘ - das sind die vier Optionen für eine Geschlechtsangabe, die ab dem 1. November im Personalausweis stehen kann. Den Eintrag über ihr Geschlecht ändern zu lassen, war für trans- und intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen bislang mit einem großen Aufwand und vielen Hürden verbunden: Zwei psychiatrische Gutachten und ein gerichtlicher Beschluss mussten dafür vorliegen. In Zukunft wird dieser Weg jedoch leichter, dank des neuen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Dann soll eine einfache Erklärung ausreichen, die beim Standesamt vorgelegt wird. Darin versichert die Person, dass der neue Eintrag bzw. die Streichung des alten Eintrags ihrer Geschlechtsidentität gerecht wird und dass sie sich über die Folgen der Änderung im Klaren ist. Auch der Vorname der Person wird geändert, wenn der alte Vorname eindeutig männlich oder weiblich war und dem neu eingetragenen Geschlecht nicht mehr entspricht. Neutrale Vornamen, die von allen Geschlechtern getragen werden können, müssen nicht zwangsläufig geändert werden.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Achtung der Privatsphäre und auf Nichtdiskriminierung für Menschen gestärkt werden, die transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nicht binär sind. So erklärt das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend die Reform: das zuvor geltende veraltete Transsexuellengesetz, welches noch aus dem Jahr 1980 stammt und in Teilen als verfassungswidrig eingestuft wird, soll dadurch abgelöst werden.
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Große Terminnachfrage bei Standesämtern auch im HSK
Die Nachfrage nach Terminen zur Beurkundung für geänderte Geschlechtseinträge ist groß, wie die Deutsche Presse-Agentur mitteilt: Bei den Standesämtern in Großstädten wie Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen oder Münster gebe es jeweils mehr als 100 Anmeldungen, in Köln bereits 360.
Auch in den Städten im Altkreis Brilon wurden bereits einige Termine für die Aufnahme der Erklärungen vereinbart, wie eine Umfrage der Westfalenpost ergab. Die meisten gibt es im Standesamt der Stadt Brilon: Hier warten bereits fünf Menschen darauf, den Eintrag über ihr Geschlecht und ihren Namen in ihrem Ausweis ändern zu lassen. Verglichen mit der Terminflut in Köln klingt das zwar nach wenig: Betrachtet man jedoch die Zahl der Anmeldungen in Relation mit der jeweiligen Einwohnerzahl, ist der Anteil der Menschen mit dem Wunsch nach einer Eintragsänderung mit rund 0,02 Prozent in Brilon fast ebenso hoch. Auch Medebach kann mit einem gleich hohen Prozentsatz fast mit der Metropole Köln mithalten: Hier kommen zwei Anmeldungen auf eine Gesamteinwohnerzahl von 8108 Menschen (Stand Dezember 2023)
Auch in Marsberg und in Winterberg seien jeweils zwei Anmeldungen einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens eingegangen, wie die Standesämter der Kommunen mitteilten. Das einzige Standesamt im Altkreis Brilon, in welchem es bislang noch keine Anmeldungen gegeben hat, ist das der Stadt Hallenberg.