Winterberg/Medebach. Mehr als 100.000 Euro Beute im Sauerland: Fahndung nach flüchtigem Automatenknacker läuft auf Hochtouren - möglicherweise bald international.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Bankautomatenknacker am Landgericht Arnsberg bleibt weiterhin in der Schwebe. Laut Florian Steger, Pressesprecher des Landgerichts Arnsberg, ist der 50-jährige Angeklagte türkischer Staatsangehörigkeit nach wie vor auf der Flucht und konnte bislang nicht aufgegriffen werden. Die Fahndung nach dem Mann, der unter anderem Automaten und Winterberg und Medebach mit einem Stemmeisen aufbrach, läuft derzeit auf nationaler Ebene weiter. Sollte der Mann in Deutschland nicht gefasst werden können, muss die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Petja Pagel darüber entscheiden, ob ein internationaler Haftbefehl erlassen wird. Ein solcher Haftbefehl würde die Fahndung auf internationaler Ebene ermöglichen und die Chancen erhöhen, den Flüchtigen auch im Ausland aufzuspüren.
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Wann ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird
Ein internationaler Haftbefehl wird in der Regel dann ausgestellt, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich der Gesuchte ins Ausland abgesetzt hat. Die Ausstellung erfolgt über Interpol, die internationale kriminalpolizeiliche Organisation. Die Anordnung wird dann als sogenannte „Red Notice“ an alle Mitgliedsländer weitergeleitet. Das hat weitreichende Konsequenzen für den Flüchtigen. Er muss damit rechnen, in jedem Land, das mit Interpol kooperiert, festgenommen und ausgeliefert zu werden. Dies schränkt seine Bewegungsfreiheit erheblich ein und erhöht den Fahndungsdruck. Neben der drohenden Verhaftung und Auslieferung können für einen Flüchtigen weitere Konsequenzen eintreten, wie das Einfrieren von Vermögenswerten, der Sperrung von Bankkonten, der Entzug von Reisedokumenten sowie der erschwerter Zugang zu legaler Beschäftigung
Die Entscheidung darüber wird von der zuständigen Kammer am Landgericht Arnsberg sorgfältig abgewogen, da ein solcher Schritt erhebliche rechtliche und diplomatische Implikationen haben kann, insbesondere wenn es sich um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt.
Meldeauflagen verletzt
Laut der Staatsanwaltschaft Arnsberg wird dem 50-jährigen Flüchtigen vorgeworfen, zwischen dem 29. November 2021 und dem 17. April 2023 eine Serie von Geldautomatenaufbrüchen begangen zu haben. Die Tatorte erstrecken sich über mehrere Orte im Sauerland, darunter Medebach, Eslohe und Lennestadt, sowie weitere Städte in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Der Täter soll dabei ein Stemmeisen verwendet haben, um die Automaten gewaltsam zu öffnen. Die Anklage beziffert die Gesamtsumme des entwendeten Geldes auf über 100.000 Euro. Besonders schwer getroffen wurden die Städte Winterberg und Medebach, wo neben den finanziellen Verlusten auch erhebliche Sachschäden an den Geldautomaten entstanden.
Medizinischen Notsituation im engsten Familienkreis
Alexander Brüggemeier, Pressesprecher des Landgerichts Arnsberg, erklärte im Vorfeld des Prozesses, dass die Kriminalpolizei den Verdächtigen durch gezielte Observationen und Überwachungsmaßnahmen identifizieren konnte. Diese akribische Ermittlungsarbeit führte schließlich zur Festnahme des mutmaßlichen Täters. Die Vorgehensweise des Angeklagten zeichnete sich durch eine gewisse Systematik aus. Er soll vorwiegend montags und freitags zugeschlagen haben, wobei er sich auf das Aufbrechen von Münzautomaten spezialisiert hatte. Im Gegensatz zu anderen Fällen von Geldautomatendiebstählen verzichtete er auf Sprengungen und konzentrierte sich stattdessen auf das gewaltsame Öffnen der Geräte.
Im Vorfeld des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft einer Aussetzung des Haftbefehls gegen den Angeklagten unter bestimmten Auflagen zugestimmt. Diese Entscheidung wurde aufgrund einer medizinischen Notsituation im engsten Familienkreis des 50-Jährigen getroffen. Obwohl der Pressesprecher der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein keine detaillierten Informationen zu den spezifischen Auflagen preisgeben konnte, ist bekannt, dass der Angeklagte verpflichtet war, sich regelmäßig bei einer örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Die letzte dieser Meldungen erfolgte am 12. August, was mehr als einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Prozessbeginn lag. Diese Meldeauflage war offenbar Teil der Bedingungen für die vorübergehende Freilassung des Angeklagten.