Karlsruhe/Essen. Schüler dürfen ihre Lehrer weiter im Internet benoten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies eine Klage einer Deutschlehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück. Das ändert allerdings nichts an der Kritik an dem Portal Spickmich.

Die Richter wiesen damit die Klage einer Deutschlehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, deren Unterricht im Internetportal „spickmich.de” von Schülern mit der Note 4,3 bewertet worden war. Die Pädagogin war zuvor schon in zwei Instanzen gescheitert.

Recht auf Meinungsfreiheit

Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation wiege schwerer als das Persönlichkeitsrecht der Lehrerin, befand das Gericht. Die Bewertungen auf „spickmich.de” seien keine Attacke auf die Privatsphäre der Lehrerin, sondern lediglich „Meinungsäußerungen” über ihre berufliche Tätigkeit und darüber hinaus keineswegs schmähend oder beleidigend.

„Das ist ein großer Tag für die deutschen Schüler und für die Meinungsfreiheit. Die Justiz hat im Sinne der elektronischen Medien entscheiden”, sagte Manuel Weisbrod, Geschäftsführer von „spickmich.de”, kurz nach dem Urteil zur WAZ. Der BGH stellte allerdings klar, dass das Urteil eine reine „Einzelfallentscheidung” sei. Es könne nicht auf sämtliche Bewertungsportale im Internet übertragen werden. Benotet werden nämlich in diversen Portalen nicht nur Pädagogen, sondern auch Ärzte, Universitätsprofessoren, Handwerker und andere.

Auch Schülervertreter kritisch

Die NRW-Landesschülervertretung findet das Karlsruher Urteil zwar grundsätzlich richtig, übt aber gleichzeitig Kritik an „spickmich.de”. „Man muss nicht alles ernst nehmen, was dort verbreitet wird. Es wäre viel schöner, wenn es in den Schulen die Gelegenheit gäbe, Unterricht zu bewerten. An den Universitäten werden ja auch Fragebögen zur Qualität der Lehre verteilt”, erklärt Schülervertreterin Dilan Aytac auf Nachfrage dieser Zeitung.

Das Portal „spickmich.de” hat nach eigenen Angaben 1,1 Millionen registrierte Nutzer. Im System finden sich die Namen von 450 000 deutschen Lehrern. 300000 haben schon Noten bekommen in Kriterien wie „cool und witzig” oder „guter Unterricht”.

Die Lehrerin, die sich öffentlich an den Pranger gestellt fühlte, wurde von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt. Sie hatte gefordert, dass ihre Daten auf der Bewertungsplattform gelöscht werden. Der Deutsche Lehrerverband kritisierte die Entscheidung der Richter scharf: Der BGH habe die Persönlichkeitsrechte von Lehrern einer anonymen Internet-Beurteilung durch Schüler untergeordnet.