München/Köln. Die Lehrerin, die bereits in mehreren Instanzen gegen das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de geklagt hatte, will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Schüler ihre Lehrer im Internet bewerten dürfen.
Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de geht in eine neue Runde. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin «Focus» am Sonntag vorab berichtete, zieht die Pädagogin nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vor das Bundesverfassungsgericht. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, sagte dem Blatt, «die Klage stützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung». Die Daten der Lehrer würden in diesem Internetportal ohne Einwilligung verwendet.
BGH hatte zugunsten von Spickmich entschieden
Der BGH hatte vor rund einem Monat entschieden, dass Schüler ihre Lehrer im Internet auf der Webseite spickmich.de benoten dürfen. Das Gericht verwarf damit die Revision der Lehrerin, deren Klage gegen die Betreiber des Bewertungsportals bereits vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln gescheitert war.
Laut BGH sind die Bewertungen zulässig, da sie «weder schmähend noch beleidigend» seien. Der Persönlichkeitsschutz der Lehrerin und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssten hinter das Recht auf freien Meinungsaustausch zurücktreten. Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. Dabei genieße der Einzelne aber grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre. (ddp)