Witten. Die Frist ist längst verstrichen. Aber in Witten fehlen noch immer Tausende von Grundsteuererklärungen. Das kommt nun auf die Besitzer zu.
Die Frist für die Grundsteuererklärung ist fast fünf Monate verstrichen. Nach Angaben des Wittener Finanzamtes fehlen aber immer noch die Unterlagen von rund 5200 Hausbesitzern.
Mit 42.900 Erklärungen habe die Behörde allerdings schon eine Quote von 90 Prozent erreicht, erklärt Finanzamtschefin Daniela Zuschlag. Die Zielmarke liegt bei etwa 48.100 Erklärungen.
90 Prozent der Erklärungen digital eingereicht
Der überwiegende Teil der Eigentümer, auch hier wieder ein Anteil von 90 Prozent, hat laut Behörde die Unterlagen auf digitalem Weg eingereicht. Die übrigen Besitzer wählten die Papierform.
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Wer seiner Pflicht noch nicht nachgekommen ist, hat ein Erinnerungsschreiben erhalten. Hausbesitzer, die einen solchen Brief in ihrem Postkasten hatten, obwohl sie ihre Erklärung längst eingereicht haben, sollten sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. In vielen Fällen lasse sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären, heißt es. Beispielsweise könne es bei der Eingabe zu einem Zahlendreher gekommen sein oder versehentlich habe der Eigentümer ein falsches Aktenzeichen angegeben.
Finanzämter verschicken jetzt Schätzbescheide
Was aber passiert, wenn nun jemand weiterhin seine Erklärung nicht abgibt? Dann müssen nach Aussage der Leiterin die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Behörden haben bereits vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen, nach der Sommerpause wollen die Finanzämter die noch übrig gebliebenen Fälle abarbeiten. Daniela Zuschlag betont allerdings, dass auch bei einem Schätzbescheid die Pflicht zu einer Grundsteuererklärung bestehen bleibe. Steuerexperten warnen indes: Wenn nach Aktenlage geschätzt werde, falle das Ergebnis meist höher als zu niedrig aus.
„Die Abgabe ist weiterhin digital über das Onlineportal Elster möglich“, so Zuschlag weiter. Auch die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und die telefonische Hotline unter 02302/921 1959 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) stünden weiterhin zur Verfügung.
Zudem betont die Leiterin, dass der festgestellte Grundsteuerwert keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025 habe. Die Kommunen setzen nach ihren Aussagen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.