Witten. Wer Haus und Grund besitzt, muss Grundsteuern zahlen. Jetzt steht eine Reform an. Das kommt auf Zehntausende Eigentümer in Witten zu.
Wer Eigentum besitzt – Haus, Grundstück oder beides – zahlt dafür Grundsteuer. Mieter sind über ihre Nebenkosten an den Ausgaben beteiligt. Jetzt steht nach einem höchstrichterlichen Urteil eine Reform der Grundsteuer bevor. Die Folgen werden die Menschen in ihrem Portemonnaie spüren. Doch der Reihe nach.
Was steht den Besitzern ins Haus?
Häufig wird von einer zweiten Steuererklärung für alle diejenigen gesprochen, die Jahr für Jahr von der Stadt einen Grundsteuerbescheid bekommen. Davon werden in Witten rund 28.000 verschickt. Im Kern geht es darum, dass Besitzer von Haus & Grund den Finanzämtern eine Reihe von Merkmalen zu Gebäuden und Grundstücken mitteilen sollen, weil sie neu bewertet werden müssen. „Wir unterstützen die Bürger dabei“, sagt Roland Villis, Leiter der Wittener Finanzbehörde. Im Mai hat das Amt damit begonnen, den Besitzern die Daten zuzuschicken, die dem Fiskus bereits vorliegen, etwa zur Größe des Grundstücks oder das erforderliche Aktenzeichen.
Reichen diese Angaben nicht aus?
Das kommt darauf an. Nach Worten von Villis sind auf jeden Fall Angaben zu Wohn- und Grundstücksfläche, zum Baujahr des Hauses und zur Art des Grundstücks notwendig. Mit Letzterem ist gemeint, ob es beispielsweise Wohnzwecken dient oder landwirtschaftlich genutzt wird.
Wenn der Eigentümer aber nicht alle nötigen Daten vom Finanzamt bekommt und sie auch nicht in seinen Akten hat, was dann?
Auch hier beruhigt der Finanzamtsleiter die Bürger. Sollten die Angaben nicht vollständig vorliegen oder nicht auffindbar sein, werde die Steuerbehörde auch in solchen Fällen weiterhelfen. Auf www.grundsteuerreform.de gebe es zudem viele Informationen und Links. Villis: „Die Inhalte auf der Webseite werden laufend aktualisiert.“ Es sollte auch eine Telefonhotline eingerichtet werden. Zudem ist es ratsam, sich mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen oder sich eventuell einen zu suchen.
Müssen Hauseigentümer, die Wohnungen vermieten, auch die Höhe der Mieten angeben?
Nein. Bei der Neuberechnung wird die Höhe der durchschnittlichen Nettokaltmiete angesetzt, sagt Villis. „Die ist gesetzlich vorgegeben.“
Wie sieht der zeitliche Fahrplan aus?
Die Eigentümer müssen die Erklärungen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober ausfüllen.
Wie füllt man die Unterlagen aus und wie erfolgt deren Versand?
Das geschieht digital über das Finanzamt-Programm „Elster“. Viele Bürger machen davon schon für ihre Einkommensteuererklärung Gebrauch. Wer noch keinen Zugang hat, kann sich registrieren. Allerdings sollte man beachten, dass dieses Verfahren Zeit braucht, weil die Finanzbehörde auf den Antrag hin einen Aktivierungscode erstellt und zuschickt. In Ausnahmefällen werden auch noch Papiervordrucke akzeptiert. Die Haus- und Eigentümer-Gemeinschaft Haus & Grund in Witten stellt seinen Mitgliedern Musterdrucke für einen Antrag zur Verfügung.
Was passiert mit den eingereichten Daten?
Mit den Angaben ermitteln die Behörden den sogenannten Einheitswert von Haus und Grundstück neu. Er wird für die Festsetzung der Grundsteuer herangezogen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen und jahrzehntealten Berechnungen gekippt und neue gefordert. Haus & Grund stellt im Internet eine Seite ein, in der man selbst Proberechnungen mit den neu ermittelten Werten durchführen kann.
Müssen sich Eigentümer und Mieter jetzt auf höhere Grundsteuern einstellen?
Darauf sei noch keine eindeutige Antwort möglich, heißt es bei Haus & Grund. Finanziell betrachtet, werde es Gewinner und Verlierer geben, für andere wiederum ändert sich kaum etwas. Ziel sei es, den eigentlichen Wert der Häuser abzubilden.
Wer erhält eigentlich die Einnahmen aus der Grundsteuer?
Das Geld fließt in die Kassen von Städten und Gemeinden. In Witten waren das zuletzt rund 35,6 Millionen Euro im Jahr. Womit diese Abgabe zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt gehört, wie Kämmerer Matthias Kleinschmidt unterstreicht. Er geht davon, dass es trotz der Neuberechnung bei einer ähnlichen Höhe bleibt.