Witten. Das Finanzamt Witten hat die Bescheide zur neuen Grundsteuer verschickt. Wer den Brief öffnet, wird daraus nicht schlau. Wie teuer wird’s nun?

Das Finanzamt in Witten hat die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer verschickt. Wer den Brief öffnet, wird daraus nicht schlau. Muss man in Zukunft nun mehr oder weniger zahlen?

Das Finanzamt hat im Mai 28.000 Eigentümer angeschrieben und um Angaben zu Gebäuden und Grundstücken gebeten. Diese Informationen sind wichtig, wenn zum 1. Januar 2025 bundesweit die reformierte Grundsteuer in Kraft tritt. „Sicherlich kann man sagen, dass jeder Hausbesitzer in Witten ab 2025 einen anderen Betrag als bisher zahlen wird“, prognostiziert Kämmerer Matthias Kleinschmidt. Diejenigen, die ihre Daten pünktlich übermittelt haben, haben nun Post erhalten.

Dieser Bescheid informiert darüber, wie hoch der neue Steuermessbetrag für den Einzelnen ist. Ein Vergleich mit dem letzten Grundsteuerbescheid zeigt, ob der Wert höher oder niedriger liegt. Man kann aber nur erahnen, ob man künftig mehr oder weniger zahlen muss. Denn um den genauen Grundsteuerbetrag zu berechnen, fehlt noch der entsprechende Hebesatz der Kommune.

Er wird erst ermittelt, sobald alle Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Das aber dauert noch. Denn gerade erst ist deren Frist auf Ende Januar 2023 verlängert worden. NRW-weit haben erst 31 Prozent aller Hausbesitzer ihre Daten abgegeben. Viele fühlten sich den technischen Anforderungen über das Portal „Elster“ nicht gewachsen.

Witten hat deutschlandlandweit den höchsten Hebesatz

Anders gesagt: Den neu ermittelten Steuermessbetrag kann man nicht einfach mit dem bisherigen Hebesatz für die Grundsteuer B multiplizieren. Witten ist bekanntlich momentan mit das teuerste Pflaster für Wohneigentum in Deutschland – mit einem Hebesatz von 910 für bebaute Grundstücke. Die durchschnittliche Grundsteuer pro Jahr beträgt hier rund 771 Euro. Ab 2025 wird sich dieser Wert ändern. Das Land NRW spricht den Kommunen eine Empfehlung aus. Danach muss noch der Stadtrat entscheiden.

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Die Stadt Witten wird bei der neuen Grundsteuer nicht mehr einnehmen. Denn sie muss „aufkommensneutral“ bleiben. Matthias Kleinschmidt rechnet weiterhin mit etwa 33 Millionen Euro, die die Grundsteuer in die Haushaltskasse spült. Nur werden deren Anteile anders verteilt.

„Man rechnet damit, dass die Besitzer von neuen Ein- oder Zweifamilienhäuser weniger zahlen müssen, sanierte Gebäude in Innenstadtlage aber höher bewertet werden“, sagt Immobilienkauffrau Petra Schmidt vom Verein „Haus und Grund“ mit über 1000 Mitgliedern in Witten.

Vermieter halten Steuermessbetrag für zu hoch

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Dort melden sich die ersten Mitglieder mit Fragen zum Steuermessbetrag. Probleme hätten vor allem Vermieter. Bei der Festlegung des Messbetrags werde eine Durchschnittsmiete angesetzt, die für ganz NRW gilt. Petra Schmidt: „Für eine Eigentumswohnung werden da 10,50 Euro pro Quadratmeter aufgerufen. Das ist für Witten utopisch hoch, das kann kein Vermieter erwirtschaften.“ Sie rät den Vermietern, Widerspruch einzulegen. Denn das Problem stelle sich ja landesweit. Beim Verein gibt es dazu ein Musterschreiben. Der Verband bereitet eine Klage gegen die Grundsteuerfestlegung vor.

Hilfe für die Erklärung

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Witten unter 02302-921-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. Laut Daniela Zuschlag, Leiterin des Finanzamts Witten, komme die Hotline gut an: „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären. Das zeigen auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger.“

Neben der Möglichkeit, die Grundsteuererklärung über Elster abzugeben, gibt es eine Alternative. Einfach gelagerte Sachverhalte wie unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen kann man unter www.grundsteuererklärung-fuer-privateigentum.de übermitteln.

Weil das Finanzamt in Witten noch auf viele Steuererklärungen wartet und Klagen drohen, macht sich Kämmerer Kleinschmidt große Sorgen. Er fürchtet, dass das Land die Empfehlung für den neuen Hebesatz nicht rechtzeitig mitteilt. Bis die Stadt den neuen Grundsteuerbescheid an die Wittener und Wittenerinnen verschickt, dauert es also noch. Kleinschmidt rechnet mit Ende 2024.