Witten. Wer Grundbesitz hat, muss jetzt eine Erklärung einreichen. Das Finanzamt Witten hilft dabei, die nötigen Daten zu sammeln.
Wer Grundbesitz hat, muss ab sofort sofort eine „Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer“ bei seinem zuständigen Finanzamt abgeben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben dazu in den letzten Wochen ein individuelles Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten. „Darin haben sie Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Frank Opitz Leiter des Finanzamtes Witten.
Finanzamt Witten hat Hotline eingerichtet
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Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Opitz. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“
Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal helfe beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Nach Eingabe der Adresse können die Daten aufgerufen und anschließend in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über grundsteuer.nrw.de erreichbar.
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Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können beim Finanzamt Papiervordrucke anfordern. Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Witten eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02302-921-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.