Witten. Die Frist für die Erklärung zur Grundsteuer endet im Januar. In Witten haben bislang nur 38 Prozent der Eigentümer ihre Unterlagen eingereicht.

Rund 6,7 Millionen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent. Witten hinkt da noch etwas hinterher.

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„Im Finanzamt Witten wurden bisher rund 18.500 Erklärungen abgegeben, rund 38 Prozent“, sagt Dr. Zuschlag, Leiterin des Finanzamts Witten. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“

Unterstützung bei der Grundsteuer-Erklärung für Wittenerinnen und Wittener

Nach Bearbeitung verschicken die Finanzämter den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Aussagekräftig wird der Grundsteuerwert aber erst in Kombination mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Diesen werden die Städte und Kreise aber erst 2024 neu festlegen. Erst dann kann die zu zahlende Grundsteuer berechnet werden.

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Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der den Großteil der Daten enthält, die für die Erklärung benötigt werden.

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Videos führen Schritt für Schritt durch das ELSTER-Portal

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Ebenfalls unterstützt die digitale Plattform bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Es gibt Erklär-Videos mit Klick-für-Klick-Anleitungen durch die Eingabefelder in ELSTER (www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW).

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Witten unter (02302) 921-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.