Velbert. Vor dem Wuppertaler Landgericht standen im abgelaufenen Jahr zahlreiche Angeklagte aus Velbert. Das waren die spektakulärsten Fälle.

Eine ganze Reihe Aufsehen erregender Prozesse am Wuppertaler Landgericht hat es im abgelaufenen Jahr in die Velberter Schlagzeilen geschafft. Da ging es um einen renitenten Patienten ebenso wie um einen tödlichen Sexunfall und oder aber Facebook-Beleidigungen.

Den Auftakt machte im Januar die Verhandlung gegen einen 37-jährigen Velberter vor dem Landgericht Wuppertal, die mit der dauerhaften Einweisung des Angeklagten in die geschlossene Psychiatrie endete. Der Mann hatte einen Arzt in einer Langenberger Fachklinik bewusstlos geschlagen. Der Grund: der Mediziner wollte ihn nicht als Patienten aufnehmen. Der Schläger hatte nämlich wegen mehrerer Vorfälle Hausverbot in der Stiftung Tannenhof, zu der die Langenberger Einrichtung gehört. Der Mann soll unter anderem einen anderen Mann geschlagen haben, der ihm sein Handy nicht für ein Telefonat leihen wollte. Bei einem weiteren Übergriff ging es um Gewalt gegen einen Mann, der den 37-Jährigen auf seine Corona-Maske angesprochen hatte. Das Gericht ließ den 37-Jährigen schließlich zwangseinweisen.

Vor dem Wuppertaler Landgericht mussten sich im abgelaufenen Jahr auch viele Angeklagte aus Velbert verantworten.
Vor dem Wuppertaler Landgericht mussten sich im abgelaufenen Jahr auch viele Angeklagte aus Velbert verantworten. © FUNKE Foto Services | Jakob Studnar

Selbstbefriedigung im Auto

Eine delikate Geschichte wurde im Februar verhandelt. Ein 26-jähriger Velberter soll sich auf dem Fahrersitz seines Autos selbst befriedigt haben. Ein Mädchen soll ihn dabei beobachtet haben. Er habe sie „angegrinst“, nachdem er sie bemerkte. Laut Aussage des Mädchens erkannte sie ihn wieder: Sie habe ihn zweieinhalb Wochen zuvor in gleicher Situation an anderer Stelle bemerkt. Während das Amtsgericht ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, kam er vor dem Landgericht mit einer Geldstraße von 2400 Euro davon. Er hatte dem Kind die erneute Aussage erspart. Der Anwalt des 26-Jährigen erklärte für seinen Mandanten schließlich: „Es mag so gewesen sein. Er hat so was schon mal gemacht, aber auf Zuschauer hatte er es nicht abgesehen.“

Frau an Weihnachten in Velbert getötet

Ein Drama spielte sich zu Weihnachten 2021 in einem Mehrfamilienhaus in Birth ab. Ein 42-Jähriger meldete bei der Polizei, er habe seine Ehefrau (52) getötet. Die Tote wies mannigfaltige Verletzungen auf. Der Prozess – die Anklage lautete auf Totschlag – begann im Juni. Der Mann gab an, dass es sich um einen Unfall bei einvernehmlichem Sex gehandelt habe. Die Frau habe gewürgt werden wollen, auch am Nachmittag des Heiligabends 2021 habe es diese Sexspiele gegeben. Die Frau sei mehrfach nach Bewusstlosigkeit durch Ohrfeigen wieder zu sich gekommen. Dann habe er fester würgen sollen. Als die Frau nicht wieder erwachte, habe er mit massiven Wiederbelebungsversuchen begonnen, daher die massiven Verletzungen – doch vergeblich. Der Richter am Landgericht erklärte: „Es gibt vieles, was einen stutzig macht“. Aber widerlegen habe man dem Angeklagten seine Schilderung nicht. So verurteilte das Gericht ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 3,5 Jahren Haft.

Velberterin in Missbrauchsprozess freigesprochen

In einem Missbrauchsprozess ist im Mai eine Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Das Verfahren gegen die Frau lief seit ihrer eigenen Anzeige bei der Polizei Anfang 2013: Ihr damaliger zweiter Mann habe beim Zusammenliegen im Bett gewollt, dass sie ihre ältere Tochter aus erster Ehe ins Schlafzimmer rufe. Er wünschte, das damals vier Jahre alte Mädchen zu betrachten und sexuelle Handlungen vorzunehmen. Sie habe das Kind ebenfalls angefasst. Die Angeklagte wurde in einer früheren Verhandlung des Landgerichts zunächst verurteilt, das Urteil später wegen eines Fehlers aufgehoben. Der Mann war vorübergehend Mitangeklagter. Er starb, ohne verurteilt worden zu sein.

Renitenter Ladendieb

Ein gewalttätiger Ladendieb stand im Juni vor Gericht. Nur drei Monate nach seiner Haftentlassung hat der Angeklagte mit drei weiteren Männern in einem Supermarkt Zigaretten gestohlen. Ein Kunde entdeckte den Klau und stellte sich den Männern in den Weg, der 32-jährige Angeklagte wehrte sich. Die Quittung: Ein Jahr und drei Monate Gefängnis. Die Strafe ist bemessen wie bei Raub, weil der Angeklagte seine Beute verteidigen wollte, stellte das Gericht fest.

Und schließlich musste ein Velberter 1625 Euro Strafe zahlen, weil er das Velberter Ordnungsamt auf Facebook beleidigt hatte. Er hatte unter einem WAZ-Artikel kommentiert.

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