Wuppertal. Mit drastischen Worten hat ein Velberter Mitarbeitende des Ordnungsamtes beleidigt. Dafür ist er nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Er wisse schon nicht mehr, worum es in der Facebook-Diskussion ging, dass er sich daran beteiligte. Seine Worte habe er wenig bedacht. Ein 52 Jahre alter Velberter beleidigte in einem Online-Kommentar das städtische Ordnungsamt. Bei einer weiteren Gelegenheit beschimpfte er drei Mitarbeiter der Behörde.
Nach dem Geständnis hat das Landgericht Wuppertal das Urteil des Amtsgerichts Velbert vom Frühjahr verschärft, das die Staatsanwaltschaft als zu milde angegriffen hatte. Der nicht vorbestrafte Facharbeiter muss nun 1625 Euro zahlen, sein Einkommen von 65 Tagen.
Der Auslöser für seine Wut: Nach einem Coronaregel-Verstoß hatte er ein Bußgeld auferlegt bekommen. Der vorsitzende Richter kommentierte nach dem Urteil: „Sie wissen, dass das nichts war.“
Drastische Wortwahl im Online-Kommentar
Hintergrund des Geschehens vom Februar 2021 war ein Online-Beitrag über den Velberter Influencer Tobias Wegener. Der wurde zitiert mit den Worten, die Velberter müssten zusammen halten. Der Angeklagte hat bestätigt, darunter kommentiert zu haben: „Schreibe das mal dem meiner Meinung nach verfickten, asozialen Ordnungsamt.“ [Hierbei handelt es sich um ein wörtliches Zitat und nicht um den üblichen Sprachgebrauch der WAZ. Anm. d. Red.] Die würden nur den Bürgerinnen und Bürgern Geld aus den Taschen ziehen.
Wenige Tage zuvor war der Mann schon einmal mit drei Mitarbeitern des Amts aneinander geraten, als die eine Gruppe um einen Feuerkorb auf einem Wiesengrundstück kontrollierten. Laut Geständnis ging der Angeklagte zum Auto des Ordnungsamts und schimpfte im Bezug auf sein zurückliegendes Bußgeld: „Wegen der Arschloch-Aktion habe ich 400 Euro zahlen müssen!“
„Wollte meine Meinung sagen“
Im Gericht erläuterte der 52-Jährige: „Ich wollte denen mal meine Meinung sagen.“ Gemeint habe er das zuvor gegen ihn gerichtete Verfahren. Das habe ihn bei knapper Kasse wegen der Kurzarbeit hart getroffen. Die Männer habe er nicht beleidigen wollen.
Der Richter stellte klar, dass das nicht hilft: „Eine ‘Arschloch-Aktion’ ist eine Aktion von ‘Arschlöchern’.“ Der Angeklagte nickte betreten. Unumstritten war, dass Worte eine Behörde beleidigen können, zu verstehen als eine Gruppe von Personen.
Strafe ist rechtskräftig
Der Anwalt des Mannes bemängelte die Höhe der Strafe, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte: Er komme aus Hattingen, im Bezirk des Landgerichts Essen, dort sehe man Beleidigungen milder. Dem folgten die Wuppertaler Richter nicht.
Das Fazit des Vorsitzenden, an den Angeklagten gerichtet: „Machen sie nicht mehr so einen Unsinn.“ Die Strafe fällt bemessen am Einkommen des 52-Jährigen um 15 Tagessätze höher aus, als vor dem Amtsgericht. Sie ist bereits rechtskräftig. Der Mann darf sie in Raten abzahlen bis 2024.