Velbert. Der Velberter Stadtrat hat eine neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung verabschiedet. Was diese Regelungen für Bauherren bedeuten.

Manch ein Neubau- und Umbauvorhaben in Velbert ist in der Vergangenheit daran gescheitert, dass der Bauherr nicht genügend Stellplätze nachweisen konnte. Vor allem in Zentrumslagen konnte das zum Problem werden. Der Velberter Stadtrat hat nun eine neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung verabschiedet.

Michael Kurzmann, Abteilungsleiter im Velberter Bauordnungsamt, gibt im WAZ-Gespräch ein Beispiel: „In der Vergangenheit scheiterten manchmal die Umwandlung einer Wohnung in eine Arztpraxis oder die Nutzungsänderung eines Ladenlokals an den fehlenden Stellplätzen, die nachgewiesen werden mussten“. Das wird sich nun ändern. In den Zentren von Velbert-Mitte, -Langenberg und -Neviges müssen Stellplätze nun bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden erst bei einem Mehrbedarf von fünf Stellplätzen geschaffen werden – also wenn fünf Parkplätze mehr nötig sind.

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Novellierung der Bauordnung ermöglichte Änderung in Velbert

Weitere Erleichterungen ergeben sich, nach Aussage der Stadtverwaltung Velbert, im Umkreis von Schnellbus- und S-Bahn-Haltestellen im gesamten Stadtgebiet. Seit der Novellierung der Bauordnung im Jahr 2018 haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, mit einer eigenen Stellplatzsatzung bei Bauvorhaben auf die Schaffung von Stellplätzen entsprechend ihrer städtebaulichen und verkehrlichen Ziele Einfluss zu nehmen.

Möglichst wenig öffentlichen Raum beanspruchen

Die Stadtentwicklung- und Verkehrsplanung bewegt sich – so die Stadt Velbert – immer in einem Spannungsfeld zwischen den kostenaufwendig herstellbaren Stellplätzen und dem Anspruch, den öffentlichen Raum möglichst wenig zum Abstellen privater Fahrzeuge zu beanspruchen. Daher soll durch den Teil der neuen Satzung, der sich auf die Ablösung von Stellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages bezieht, der öffentliche Raum für unterschiedliche Nutzungsformen unabhängig vom Parken zurückgewonnen werden. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, möglichst unterschiedliche Verkehrsmittel im öffentlichen Raum zu nutzen. So soll langfristig eine nachhaltige Verkehrsentwicklung gewährleistet werden. Um den Fahrradverkehr zu unterstützen, müssen beispielsweise bei Neubauvorhaben mit mehr als zwei Wohnungen ausreichend Fahrrad-Stellplätze verfügbar sein.

In der Innenstadt sind freie Parkplätze für Anwohner oft Mangelware.
In der Innenstadt sind freie Parkplätze für Anwohner oft Mangelware. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Soviele Stellplätze brauchen Gebäude

Wie viele Stellplätze müssen den nun bei Neu- und Umbauten nachgewiesen werden. Hier einige Beispiele: Für ein Ein- und Zweifamilienhaus zwei Stellplätze bei einer Wohnung, drei bei zwei Wohnungen (max. zwei hintereinander); Mehrfamilienhäuser ein Autoplatz pro Wohnung und 1,5 Fahrradplätze; öffentlich geförderte Wohnungen 0,5 Autoplätze und 1,5 Radstellplätze; Verwaltungsgebäude je ein Auto- und ein Radplatz pro 40 Quadratmeter Nutzfläche; Arztpraxen je ein Stellplatz pro 30 Quadratmeter Nutzfläche. Läden brauchen nach der Verordnung je nach Größe und Ausrichtung einen Stellplatz pro 20 bis 50 Quadratmeter Fläche. Genaue Regelungen gibt es auch für Spielhallen und Sportplätze, Kirchen und Discos, Bäder, Gaststätten und Hotels, sowie für Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten. Auch für Gewerbetriebe und Friedhöfe sind genaue Festlegungen vorhanden.A

Ablösezahlungen sind möglich

Wenn die Errichtung eines Stellplatzes nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten machbar ist, kann darauf verzichtet werden, wenn ein Geldbetrag gezahlt wird. Die Höhe der Summe für die Ablösung der Stellplätze richtet sich nach der Lage der Immobilie. So werden in den Innenstadtbereichen von Mitte, Neviges und Langenberg 10.000 pro fehlendem Autostellplatz und 1000 pro Fahrradplatz fällig. Außerhalb dieser Zonen sind es nur 3625 Euro beziehungsweise 500 Euro für den Radstellplatz. Allerdings können Radplätze beim Neubau von Mehrfamilienhäusern nicht ausgelöst werden.

Die neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung gilt für alle neuen Bauvorhaben in Velbert. Sie kann auf Antrag auch für bereits eingereichte Bauanträge angewendet werden. Die Satzung ist auf der Website der Stadt Velbert in der Rubrik „Ortsrecht“ (https://www.velbert.de/fileadmin/user_upload/buergerinfo/rathaus/ortsrecht/3_15_Stellplatz.pdf) einsehbar.

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