Wuppertal. Das Wuppertaler Landgericht hat einen 37-jährigen Mann dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Er hatte unter anderem einen Arzt angegriffen.

Nach Gewalt in der Sucht-Fachklinik in Velbert-Langenberg weist das Landgericht Wuppertal einen 37 Jahre alten Mann auf Dauer in eine geschlossene, psychiatrische Klinik ein. Laut Zeugen hatte er einen Arzt(47) bewusstlos geschlagen, nachdem der ihn nicht als Patienten aufnehmen wollte. Dazu kam weitere Gewalt in der Öffentlichkeit am Heimatort des Mannes in Remscheid. Er ist schwer psychisch erkrankt und gilt bei seinen Taten als schuldunfähig.

Hintergrund des Verfahrens waren 37 frühere Aufnahmen des Mannes als Patient der Psychiatrie. Bei der Tat in Langenberg soll der 37-Jährige im April 2021 erschienen sein und verlangt haben, behandelt zu werden. Das Personal musste ihn abweisen, weil er nach Vorfällen mit Hausverbot aus der Remscheider Fachklinik Tannenhof verwiesen worden war. Die Suchtklinik Langenberg ist Teil der selben Einrichtung. In dieser Situation musste er an andere Krankenhäuser verwiesen werden, außer bei einem Notfall. Den konnte der diensthabende Arzt ausschließen.

37-Jähriger leidet unter Wahnideen

Er sagte im Gericht aus, er habe den Mann nach seinem ersten Gespräch aber trotzdem erneut im Haus gesehen. Er habe bekräftigt: „Sie haben Hausverbot, sie müssen gehen.“ Darauf es sei zu dem Angriff gekommen. Bei einem weiteren Übergriff ging es um Gewalt gegen einen Mann, der den 37-Jährigen auf seine Corona-Maske angesprochen haben soll. Ein anderes Opfer soll er geschlagen haben, nachdem dieses ihm kein Handy für ein Telefonat leihen wollte. Früheren ärztlichen Untersuchungen steht der 37-Jährige unter dem Wahn, zu einer Armee zu gehören und Gedanken lesen zu können. Er soll glauben, im Auftrag der Polizei in Wuppertal Ermittlungen durchzuführen.

Gewalttätige Ausbrüche kündigen sich nicht

Ebenfalls laut Zeugen kündigen sich die gewalttätigen Ausbrüche des Mannes nicht an: Selbst der verletzte Arzt hatte keine Zeichen von Anspannung vor dem Angriff beschrieben. Die Richterinnen und Richter mussten die Fälle unabhängig prüfen. Ihrem Urteil zufolge muss der 37-Jährige als gemeingefährlich gelten. Die Entscheidung ist noch angreifbar.