Wuppertal. Wegen Schuldunfähigkeit hat das Wuppertaler Landgericht eine Mutter freigesprochen. Sie war wegen sexueller Misshandlung ihrer Tochter angeklagt.
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In einem Prozess um sexuellen Missbrauch eigener Kinder in Velbert hat das Landgericht Wuppertal die angeklagte Mutter (34) freigesprochen. Nach einem psychiatrischen Gutachten müssen die Richterinnen und Richter Schuldunfähigkeit aus medizinischer Sicht annehmen. Die Frau hat die Vorwürfe bestritten und angegeben, es habe sich nicht so zugetragen, wie die Staatsanwaltschaft behauptete. Der vorsitzende Richter erläuterte in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung: „Aus unserer Sicht diente das ihrem Selbstschutz und der Selbst-Stabilisierung.“
Opfer war die ältere Tochter der Frau
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Das Verfahren gegen die Frau lief seit ihrer eigenen Anzeige bei der Polizei Anfang 2013: Ihr damaliger zweiter Mann habe beim Zusammenliegen im Bett gewollt, dass sie ihre ältere Tochter aus erster Ehe ins Schlafzimmer rufe. Er wünschte, das damals vier Jahre alte Mädchen zu betrachten und sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Mutter sei gefolgt, habe das Mädchen geholt und es auf seine Anordnung ebenfalls im Intimbereich angefasst. Während dessen habe sich der Mann befriedigt.
Die Angeklagt hatte die Aussage verweigert
Später verweigerte die Frau die Aussage. Die Kinder kamen in Obhut des Jugendamts, sie leben in einer Pflegefamilie außerhalb. Die Angeklagte wurde in einer früheren Verhandlung des Landgerichts zunächst verurteilt, das Urteil später wegen eines Fehlers aufgehoben. Der Mann war vorübergehend Mitangeklagter. Er starb, ohne verurteilt worden zu sein.
Ein früheres Urteil war aufgehoben worden
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Das Landgericht musste nach dem aufgehobenen, früheren Urteil gegen die Frau erneut verhandeln und das Geschehen unabhängig aufklären. Die Richterinnen und Richter erreichten, dass die Angeklagte sich von einem Gerichtspsychiater untersuchen ließ. Aufgrund seines Befunds geht das Gericht davon aus, dass während der Taten die zweite Ehe der Frau durch ständige Sexualisierung zu einer Missbrauchs-Atmosphäre aufgeladen war. Der vorsitzende Richter fasste zusammen, die Frau habe sich schließlich selbst verletzt und ihre Kinder misshandelt: „Dabei hatten einige dieser Abläufe wiederum eine sexuelle Komponente. Das diente für sie letztlich ebenfalls einer Selbst-Stabilisierung.“
Die Töchter schwiegen in dem Prozess
Die Töchter haben im Prozess geschwiegen. Eine Pflegemutter berichtete, die ältere Tochter habe bei früherer Gelegenheit gesagt: Die Mutter habe nicht aufgepasst. Der frühere Mitangeklagte, den das Mädchen „Vater“ nannte, habe ihr erlaubt, Limo zu trinken – wenn sie machte, was er wollte. Die Landeskasse zahlt die Prozesskosten, wenn der Freispruch rechtskräftig wird.