Velbert. Körperverletzung mit Todesfolge in Velbert: Das Landgericht Wuppertal verurteilt den hinterbliebenen Mann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Nach dem gewaltsamen Tod einer Velberterin (52) bei lebensgefährlichen „Würgesex-Spielen“ muss ihr hinterbliebener – 42 Jahre alter – Mann ins Gefängnis: Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Angeklagten noch nicht rechtskräftig zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Bewährung ist bei dieser Höhe ausgeschlossen.
Das Gericht entließ den langzeitarbeitslosen und nicht vorbestraften Mann am Ende der Verhandlung aus der Untersuchungshaft, weil keine Fluchtgefahr mehr besteht.
Frau soll verlangt haben, über Bewusstlosigkeit hinaus gewürgt zu werden
Anhand von Zeugen- und Gutachter-Aussagen bleibt unwiderlegt, was der Mann zu seiner Verteidigung angegeben hatte: Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Seine Frau habe verlangt, dass er sie über den Punkt der Bewusstlosigkeit hinaus würge und er habe sich darauf eingelassen.
Der vorsitzende Richter fasste in der vorläufigen mündlichen Urteilsbegründung zusammen: „Es kann so gewesen sein.“
Frau hatte Medikamente genommen
Den Feststellungen zufolge lebte das Paar am Nachmittag des 24. Dezember 2021 in seiner Wohnung im Stadtteil Birth sexuelle Sado-Maso-Varianten aus – obwohl die Frau durch eine psychische Erkrankung in schlechtem Zustand war und der Mann ihr Medikamente zuteilte. Es sei zunächst zu milderem Würgen gekommen. Die Frau sei durch Ohrfeigen wieder aufgewacht. Anschließend hätten beide eine härtere Wiederholung versucht. Laut Aussagen des Mannes kam das Opfer da nicht mehr zu sich.
Ebenfalls unwiderlegt bleibt, was der Mann über den weiteren Verlauf ausgesagt hat: Er sei in Panik geraten und habe die Wiederbelebung versucht; zeitweise habe er auf den Körper der Frau eingeschlagen. Das habe er so schon einmal im Fernsehen gesehen.
Mann stellte sich am Folgetag auf der Polizeiwache in Velbert
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Den Notruf habe er nicht gewählt, weil das Telefon außer Reichweite in einem anderen Zimmer gelegen habe. Er habe befürchtet, dass seine Frau sterben könnte, während er dort hin läuft und telefoniert. Er habe schließlich aufgegeben und im Wohnzimmer Rotwein getrunken. Am folgenden Tag stellte er sich auf der Velberter Polizeiwache. Beamte eilten sofort zur Wohnung des Paares und fanden die leblose Frau auf dem Bett liegend. Der Mann kam sofort in Untersuchungshaft.
Vieles hat den vorsitzenden Richter stutzig gemacht
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Laut Gerichtsmedizin erlitt die Frau Würge-Verletzungen und Quetschungen innerer Organe, die jede für sich tödlich gewesen wären. Eines der Medikamente war so hoch dosiert, dass es giftig gewirkt haben soll. Die Spuren am Körper seien aus medizinischer Sicht vereinbar mit Wiederbelebungs-Versuchen – allerdings mit extrem starken. Der Richter fasste zusammen: „Es gibt vieles, was einen stutzig macht.“ Dazu gehörten Zeugenberichte, wonach die Frau Angst vor Sex mit ihrem Mann geäußert haben soll, außerdem Scham und Unwohlsein über ihren Körper. Der Richter fügte hinzu: „Es gibt aber eine Bandbreite der möglichen Gewalt. Und es kann sein, dass vieles dem Grunde nach stimmt.“
Gericht folgt dem Staatsanwalt: Kein Vorsatz nachweisbar
Der Staatsanwalt war Punkt für Punkt der Aussagen durchgegangen, das Gericht folgte dem. Ein Vorsatz zur Tötung sei nicht nachgewiesen. Der hatte zu Beginn in der Anklage gestanden. Die Strafe ist ausnahmsweise milde, weil das Opfer – unwiderlegt – mit dem lebensgefährlichen Würgen einverstanden war. Der Angeklagte kann Rechtsmittel einreichen.
>>> Im Zweifel für den Angeklagten
Angeklagte dürfen in ihren Strafverfahren schweigen. Lügen wirken sich nachteilig aus, wenn sie entdeckt werden; sie sind aber überwiegend nicht für sich strafbar.
Bleiben Zweifel – auch an Angaben des Angeklagten – muss das Gericht die Annahme zugrunde legen, die für ihn am günstigsten ist.
Das gilt so lange, wie eine Aussage nicht durch Beweise als falsch feststeht.