Wuppertal. Ein Velberter hat sich im Auto selbst befriedigt. Ein Mädchen hat ihn dabei beobachtet. Jetzt ist der Fall erneut vor einem Gericht gelandet.
Ein gerade noch glimpfliches Ende hat ein Strafprozess um sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit für einen 26 Jahre alten Angeklagten aus Velbert genommen, nachdem er das Geschehen eingeräumt hat: Er hatte sich in seinem Auto befriedigt, dabei sah ihn ein Mädchen im Kindesalter.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal erreichte der Anwalt des Angeklagten, dass das Verfahren gegen 2400 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung ohne Urteil eingestellt wird. Ein früheres, nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Velbert über Bewährungsstrafe für sexuellen Kindesmissbrauch hat damit keinen Bestand. Sie wäre im bislang leeren Vorstrafenregister des Mannes eingetragen worden. Der vorsitzende Richter in Wuppertal stellte klar: „Bei dem Straftatbestand kann man unterscheiden zwischen einer Handlung und dem, was der Angeklagte damit bezweckt hat.“
Angestellter wurde in Velbert-Mitte beobachtet
Dem Vorwurf zufolge entdeckte die minderjährige Geschädigte den 26-Jährigen an einem Mittag Ende November 2019 in Velbert-Mitte, während er sich auf dem Fahrersitz seines Autos befriedigte. Er habe sie „angegrinst“, nachdem er sie bemerkte. Laut Aussage des Mädchens erkannte sie ihn wieder: Sie habe ihn zweieinhalb Wochen zuvor in gleicher Situation an anderer Stelle bemerkt.
Der Angeklagte ist Angestellter, zum Zeitpunkt der Taten war er in Ausbildung. Vor dem Amtsgericht hatte er das Geschehen bestritten. Ein nachträglich von ihm gedrehtes Video über seinen Fahrweg von seiner damaligen Schule beweise, dass er zur Zeit der ersten Tat nicht vor Ort gewesen sein könne. Staatsanwältin, vorsitzender Richter und sein Anwalt bescheinigten ihm, dass es für ihn „eine unangenehme Sache“ sei, die Geschehnisse zuzugeben.
Der jungen Zeugin wurde eine zweite Aussage erspart
Erklärtes Ziel des Gerichts war, der weiter minderjährigen Zeugin eine erneute Aussage zu ersparen. Die Staatsanwältin kommentierte: „Wenn es eine Einlassung gäbe in der Art: ‘Ich habe das getan aber nicht daran gedacht, dass ein Kind durchs Fenster gucken würde’, dann könnte ich das glauben.“
Das gab den Ausschlag. Der Anwalt des 26-Jährigen erklärte für seinen Mandanten schließlich: „Es mag so gewesen sein. Er hat so was schon mal gemacht, aber auf Zuschauer hatte er es nicht abgesehen.“ Die Zeugin brauchte kein weiteres Mal auszusagen. Mit der Geldzahlung des Angeklagten gilt das öffentliche Interesse an seiner Strafverfolgung als beseitigt. Er muss zusätzlich seinen Anwalt bezahlen.
Die Strafe für sexuelle Handlungen vor einem Kind betrug nach dem zur Tatzeit geltenden Gesetz Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.