Velbert. Nach einem Einbruch in Velbert kann das Opfer ihr gestohlenes Handy in Essen orten. Die Polizei kann jedoch wenig tun. Das sind die Gründe.

Das möchte wohl niemand erleben. Als eine 64-Jährige in Velbert in der vergangenen Woche nach dem Aufstehen ihr Wohnzimmer betrat, stellte sie fest, dass Einbrecher im Haus waren – während sie schlief. Mehrere Schubladen waren geöffnet – und als sie die Tür zum Garten öffnen wollte, war diese verschlossen. Der Schlüssel: verschwunden.

Aufgewühlt alarmierte die Velberterin die Polizei, die schnell vor Ort war – zunächst mit einem Streifenwagen, danach dann noch mit der Spurensicherung und der Kripo. Nach und nach wurde das Ausmaß der Beute klar: teurer Schmuck – darunter auch Erbstücke mit emotionalem Wert –, eine hochwertige Handtasche, ein iPhone. „Die Beamten waren nett und haben es auch geschafft, meine Mutter halbwegs zu beruhigen“, erzählt die Tochter Laura Hildebrandt im Gespräch mit der WAZ.

Was danach passierte, lässt die Familie jedoch am Rechtsstaat und der Polizei zweifeln. „Wir fühlen uns im Stich gelassen – das kann und darf doch nicht sein“, so die Tochter.

Einbruchsopfer in Velbert kann gestohlenes Handy in Essen orten

Am Nachmittag nach der Tat konnte das Einbruchsopfer dann plötzlich über ihre Apple-Uhr das iPhone orten – an einer Adresse in Essen. „Ich bin sofort losgefahren“, so die Tochter, die dann vor der Flüchtlingsunterkunft Overhammshof – eine der größten Einrichtungen in der Region – stand. Die Tochter alarmierte die Polizei, die auch kam: Auf dem riesigen Gelände näherte man sich immer weiter dem Handy an – bis die Uhr eine Entfernung von null Metern anzeigte.

Die Flüchtlingsunterkunft in Essen-Fischlaken besteht aus mehreren Gebäuden.
Die Flüchtlingsunterkunft in Essen-Fischlaken besteht aus mehreren Gebäuden. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Service | Hans Blossey

Somit wären laut der Tochter des Opfers nur noch zwei Gebäudekomplexe in Frage gekommen. Dann jedoch hätten die Polizisten ihr mitgeteilt, dass sie die Räumlichkeiten nicht durchsuchen dürften. „Das war sehr frustrierend und hat mich fassungslos gemacht“, so die Tochter, die das so nicht hinnehmen wollte.

Leiter der Flüchtlingsunterkunft in Essen unterstützt Tochter des Opfers

Am nächsten Tag sei sie darum erneut nach Essen gefahren und habe mit dem Leiter der Einrichtung gesprochen. Dieser sei sehr hilfsbereit gewesen und zusammen mit dem privaten Sicherheitsdienst durch einige gemeinschaftlich genutzte Räume gegangen, berichtet Laura Hildebrandt. Hinter einer Deckenplatte im Sanitärbereich seien sie dann fündig geworden. Allerdings war dort nur das Smartphone versteckt – vom Rest der Beute fehlt weiter jede Spur.

Dem Einbruchsopfer in Velbert kann kaum schlafen

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Die erneut informierte Polizei in Essen habe aber auch nach diesem Fund mitgeteilt, dass das für die Erstellung eines Durchsuchungsbeschlusses nicht reichen würde. „Das ist doch kein Umgang mit Opfern von Kriminalität“, ärgert sich die Tochter. „Man hat das Gefühl, dass da wenig Interesse besteht, die Täter zu ermitteln“. Eine Beamtin habe ihr dann auch noch gesagt, dass das doch die Hausratversicherung regulieren werde: „Aber es geht dabei doch nicht nur um Geld!“, so die Tochter des Opfers.

Ihrer Mutter gehe es auch Tage nach der Tat überhaupt nicht gut, berichtet Laura Hildebrandt. Sie könne kaum schlafen und habe Angst – „zudem fühlen wir uns einfach missachtet“, sagt sie.

Polizei in Mettmann zeigt volles Verständnis – verweist aber auf die Rechtslage

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„Ich kann die Emotionen der Frau absolut verstehen – zu 100 Prozent“, sagt Diane Dulischewski, Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde. „Und wir als Polizei arbeiten ja für die Geschädigten und wollen keinen Täter schützen.“ Gleichermaßen hätten die Kollegen in Essen vermutlich korrekt reagiert. „Wir als Polizei müssen uns einfach an die Gesetze halten“, so Dulischewski. Aus ihrer Erfahrung heraus würde kein Richter in solch einem Fall einen Beschluss unterschreiben, wenn die persönlichen Lebensbereiche von zahlreichen Unschuldigen durchsucht werden müssten. „Es besteht in dem Moment keine Gefahr für Leib und Leben“, so die Polizistin. Und Artikel 13 des Grundgesetzes regele sehr klar: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Für Durchsuchungen gelten strenge, klar definierte Regeln.

Ähnlicher Fall: Gestohlenes Fahrrad in Keller darf nicht gesucht werden

In der Kreispolizeibehörde Mettmann kann man die Emotionen des Opfers und ihrer Tochter verstehen.
In der Kreispolizeibehörde Mettmann kann man die Emotionen des Opfers und ihrer Tochter verstehen. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

So schön es sei, Diebesgut mittlerweile immer häufiger orten zu können: Die Polizei stoße dabei auch immer wieder an Grenzen, berichtet Dulischewski von einem Fall, als ein gestohlenes hochwertiges Fahrrad im Keller eines Mehrfamilienhauses geortet werden konnte. Da dann aber mehrere private Kellerabteile hätten durchsucht werden müssen, gab es dafür keinen entsprechenden gerichtlichen Beschluss.

Die Gesetzgebung müsste hier angepasst werden, findet die Polizistin – die Detailfragen seien aber schwierig zu beantworten: „Wo will man da Grenzen ziehen? Ist es noch in Ordnung, wenn zwei oder drei Wohnungen von unschuldigen Personen, die mit der Tat nichts zu tun haben, durchsucht werden? Oder nur eine?“

Beschwerde des Einbruchsopfers wird von der Polizei geprüft

Für den konkreten Fall – sichert Dulischewski zu – werde der Beschwerde des Opfers natürlich nachgegangen. Dem Opfer wünscht die Polizistin, dass sie die Tat möglichst bald und möglichst gut verkraftet. Ein Einbruch ins persönliche Lebensumfeld, so Dulischewski, sei sehr belastend. Der polizeiliche Opferschutz werde versuchen, hier zu unterstützen, so die Polizeisprecherin.