Velbert/Wuppertal. Freiheits- und Bewährungsstrafen für acht bulgarisch-stämmige Jugendliche sind rechtskräftig. Mit ihren Revisionen sind die Täter gescheitert.
Nach der Gruppenvergewaltigung einer 13-Jährigen im vergangenen Jahr in Velbert sind die Urteile gegen die acht angeklagten bulgarisch-stämmigen Jugendlichen inzwischen rechtskräftig. Das bestätigte ein Sprecher des Wuppertaler Landgerichts am Montag auf Nachfrage. Zwar hatten sich sechs der Jugendlichen juristisch gegen die Verurteilungen gewehrt. Das sei aber letztlich erfolglos geblieben, sagte der Sprecher.
In zwei Fällen hätten die Angeklagten beziehungsweise deren Verteidiger die Revision von sich aus zurückgezogen. In zwei weiteren Fällen sei es versäumt worden, das Anliegen zu begründen, weshalb die Revision schon vor dem Landgericht scheiterte. In zwei weiteren Fällen habe schließlich der Bundesgerichtshof die Revision verworfen.
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Die Übergriffe wurden mit dem Handy gefilmt
Die acht Jugendlichen im Alter von damals 14 bis 16 Jahren hatten ihr Opfer nach dem Besuch des Parkbads in Velbert auf dem Nachhauseweg in einem Waldstück abgefangen und über einen längeren Zeitraum missbraucht. Als eine Passantin zufällig mit ihrem Hund am Tatort vorbeikam und sich einmischte, ließen die Täter von der 13-Jährigen ab und flüchteten. Wie sich später herausstellte, hatten sie die Übergriffe mit ihren Handys gefilmt.
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Unter großem Medieninteresse hatte im August 2018 der Prozess zunächst gegen sechs Jugendliche vor dem Landgericht Wuppertal begonnen. Verurteilt wurden die Heranwachsenden wegen Vergewaltigung beziehungsweise wegen Beihilfe dazu. Die beiden Haupttäter (14 und 15) erhielten Jugendstrafen von vier Jahren beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten, zwei weitere schickte die Kammer ebenfalls ins Gefängnis, die übrigen beiden erhielten Bewährungsstrafen.
Zwei weiteren Jugendlichen, die sich nach der Tat mit ihren Familien nach Bulgarien abgesetzt hatten, wurde nach ihrer Auslieferung im Dezember der Prozess an gleicher Stelle gemacht. Auch hier verhängte das Gericht eine Freiheits- und eine Bewährungsstrafe.
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