Mülheim. Nachdem die Familie eines Verdächtigen zuerst Hilfe von Mülheims Jugendamt abgelehnte, zeigt sie nun Bereitschaft. Wie auch die anderen Familien.

Die Familie von einem der 12-jährigen Verdächtigen im Mülheimer Sexualdelikt will nun doch Hilfe vom Jugendamt annehmen. Stadtsprecher Volker Wiebels teilt mit, dass das Jugendamt mittlerweile die Familien aller fünf mutmaßlichen Täter persönlich antreffen konnte. Alle zeigten Bereitschaft, zu kooperieren.

„Zuerst wollte die Familie mit keinem sprechen, weil sie mit dem Druck und Medienvertretern vor dem Haus überfordert war“, erklärt Wiebels. Deshalb habe die Familie des 12-jährigen Verdächtigen vorerst nur über die Gegensprechanlage kommuniziert. Die Mitarbeiter des Jugendamtes seien einen Tag später wiedergekommen – auch um die Lage vor Ort zu überprüfen: mit größerem Erfolg.

Keine Kindeswohlgefährdung – Kinder und Geschwister bleiben in Familien

„Mittlerweile haben wir alle fünf Familien besucht. Das wichtigste ist, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Alle Kinder und Geschwisterkinder können in den Familien bleiben“, so Wiebels.

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Für die Stadt stehe nun im Fokus, zu schauen, wie sie die Familien unterstützen kann. Möglichkeiten gingen von Beratungsgesprächen bis zu psychologischer Betreuung oder Erziehungshilfen.

Auch zur Familie des Opfers stehe die Stadt weiterhin in ganz engem Kontakt. Welche Hilfe die Stadt anbietet, sagte Sprecher Wiebels aber nicht.

Mutmaßliche Vergewaltigung in Mülheim – Der Fall in Kürze

  • Fünf Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 12 und 14 Jahren sollen eine junge Frau vergewaltigt haben.
  • Die Frau wurde im Krankenhaus behandelt. Sie konnte am Montag entlassen werden und erste Angaben zur Tat machen.
  • Die mutmaßlichen Täter stammen aus Bulgarien. Eine Häufung von Straftaten durch Bulgaren in Mülheim gebe es nicht, so die Polizei
  • Die drei 14-Jährigen wurden am Samstag aus dem Gewahrsam entlassen. Gegen einen wurde am Montag wegen neuer Erkenntnisse doch noch ein Haftbefehl erlassen. Die beiden Zwölfjährigen wurden noch in der Tatnacht ihren Eltern übergeben. Laut der Stadt Mülheim liegt in keiner Familie eine Kindeswohlgefährdung vor. Die Familien zeigten sich bereit, mit der Stadt zu kooperieren.


Haftbefehl gegen einen 14-jährigen Verdächtigen

Gegen einen der fünf jugendlichen Verdächtigen ist am Montagabend Haftbefehl erlassen worden: Wie die Duisburger Staatsanwaltschaft mitteilte, soll der 14-Jährige bereits als Kind durch zwei sexuelle Belästigungen aufgefallen sei.

Wegen seines Alters habe man ihn damals aber nicht belangen können. In Deutschland gilt die Strafmündigkeit erst ab einem Alter von 14 Jahren. Kinder unter 14 dürfen nicht angeklagt, können nicht bestraft werden. Der Jugendliche wurde am Dienstag einem Richter am Amtsgericht Mülheim vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Er war am Montag von der Polizei auf Grundlage des Haftbefehls festgenommen worden und sitzt weiterhin in U-Haft.

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Von Stefan Kober und Linda Heinrichkeit

Fünf Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bzw. 14 Jahren sollen am Freitag gegen 22.15 Uhr eine junge Mülheimerin (zwischen 18 und 21 Jahren) am Eppinghofer Bruch vergewaltigt haben. Die Familien von zwei der fünf Verdächtigen sind dem Mülheimer Jugendamt bekannt, zudem kennt das Jugendamt auch die Familie des mutmaßlichen Opfers.

Stadtsprecher Volker Wiebels bestätigte am Dienstag, dass das Jugendamt die Familien der beiden Zwölfjährigen am Montag besucht habe. „Dabei wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.“ Die Kinder bleiben somit bei ihren Familien. Das Jugendamt habe seine Hilfe angeboten. Wiebels: „Die Familien wollten gestern keine Hilfe annehmen. Ob sie es in Zukunft noch machen, entscheiden sie selbst.“ Am Mittwoch bestätigte Wiebels, dass das Jugendamt mittlerweile alle Familien besucht habe – insgesamt seien diese bereit gewesen, zu Kooperieren.

Auch mit der Familie des mutmaßlichen Opfers stehe das Jugendamt laut Wiebels im Kontakt. Der jungen Frau geht es nach Angaben einer Polizei-Sprecherin aktuell „den Umständen entsprechend“. Sie konnte am Montag, aus dem Krankenhaus entlassen werden und erste Angaben zur Tat machen.

Verdächtige besuchen verschiedene Schulen – von Regel- bis Sonderschule

Mittlerweile weiß die Stadt auch, auf welche Schule die Verdächtigen gehen. „Das sagen wir aber nicht, auch um die Schulen zu schützen“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. Die Jugendlichen würden allerdings auf unterschiedliche Schulen gehen. Wiebels: „Auf Regel- und Sonderschule.“

Bereits am Montag nach der Tat setzte sich Sozialdezernent Marc Buchholz für das Aussetzen der Schulpflicht für diese letzte Woche vor den Sommerferien empfehlen ein. Dem hat das Schulministerium laut Wiebels am Dienstag zugestimmt. Die Eltern könnten nun einen Antrag stellen, dem standgegeben würde. Wiebels erklärt: „Das ist auch zum Schutz der Schulgemeinde wichtig.“

Die Zeit der Sommerferien will die Stadt dazu nutzen, den Fall aufzuarbeiten und Hilfestellung zum Umgang der Schulen mit dem Geschehen zu geben.

Polizei: „Der Opferschutz steht im Vordergrund“

Zu den Umständen und Hintergründen der Tat geben sich die Ermittlungsbehörden weiter bedeckt. Am Mittwoch gab es von der Polizei Essen und der Staatsanwaltschaft Duisburg keine neuen Infos: „Die Ermittlungen dauern weiter an“, heißt es von Staatsanwältin Jennifer König.

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Am Dienstag sagte Polizeisprecher Peter Elke zum Stand der Ermittlungen: „Der Opferschutz steht im Vordergrund.“ Die drei 14-Jährigen hätten bereits in ihren Vernehmungen bei der Polizei Einlassungen gemacht: „Aber wir werden nicht kommentieren, ob sie die Tat gestanden oder abgestritten haben.“ Auch zum Verhältnis der mutmaßlichen Täter zu dem Opfer machte Elke keine weiteren Angaben: Das sei eine „zentrale Schlüsselfrage“ in den Ermittlungen.

Berichterstattung zur mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim

Es sei „möglich“, dass es schon vor dem Übergriff „eine Bekanntschaft oder eine Sicht-Bekanntschaft“ gegeben habe. Verifizieren ließe sich das aber erst, wenn die Beamten intensiv mit dem Opfer gesprochen hätten. Die junge Frau sei „verletzt und geschockt“ und noch nicht offiziell vernommen worden. Dabei müsse die Polizei auch berücksichtigen, dass das Opfer keinen weiteren Schaden davontrage. Beim Alter der Verdächtigen gingen die Ermittler davon aus, dass die Angaben stimmen. Das belegten amtliche Dokumente.

Staatsanwaltschaft nahm am Montagabend Stellung

Am Montagabend hatte sich erstmals auch die zuständige Duisburger Staatsanwaltschaft geäußert: Der 14-Jährige, der bereits als Kind zweimal auffällig geworden war, sei nach Erlass des Haftbefehls von der Polizei festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe sich nach Bekanntwerden der alten Vorwürfe entschieden, einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr zu beantragen.

Weil die beiden wegen Strafunmündigkeit nicht verfolgten sexuellen Belästigungen erst im Zuge der weiteren Ermittlungen festgestellt worden seien, sei auf diese Maßnahme zunächst noch verzichtet worden, sagte eine Sprecherin. Voraussetzungen für einen Haftbefehl wie etwa Fluchtgefahr seien bei den Verdächtigen nicht festgestellt worden, da „sie über einen festen Wohnsitz und familiäre Verbindungen verfügen“. Weiter auf freiem Fuß bleiben die anderen beiden 14- und die zwei Zwölfjährigen. Weitere Angaben zu dem Fall machte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf Opferschutzgründe und die laufenden Ermittlungen nicht.

Vier der fünf Jugendlichen kommen aus Mülheim

Die Stadt bestätigte inzwischen, dass alle fünf und nicht wie zunächst angenommen vier Jugendliche definitiv aus Mülheim kommen. Sie machte jedoch keine Angaben dazu, aus welchem Stadtteil.

Der Fall sorgt stadtweit für große Betroffenheit. „Das macht mich persönlich sehr betroffen. Wir wünschen dem Opfer alles erdenklich Gute“, sagt Buchholz. Der Sozialdezernent und seine Kollegen arbeiten aktuell mit höchster Priorität an dem Fall.