Wuppertal/Velbert. . Urteil im zweiten Prozess um die Gruppenvergewaltigung in Velbert: Ein 15-Jähriger muss in Haft, ein weiterer Angeklagter bekam Bewährung.

Im Prozess um die Vergewaltigung einer 13 Jahre alten Velberterin hat das Landgericht Wuppertal zwei weitere Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einer der Jugendlichen muss zur Erziehung für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Den Zweiten verurteilten die Richter wegen Beihilfe zu einem Jahr und drei Monaten Jugendhaft, die sie unter Auflagen zur Bewährung aussetzten. Ein Sprecher des Gerichts erklärte: „Die Angeklagten haben beide gestanden. Das Opfer musste in diesem Verfahren nicht aussagen.“ Die Verhandlung war nichtöffentlich, weil die Angeklagten minderjährig sind.

Insgesamt acht Jugendliche an der Tat beteiligt

Laut Urteil beteiligten sie sich an einem Teil eines Tatgeschehens vom 21. April 2018. Mehrere Jugendliche sollen damals das spätere Opfer nach einem Besuch im Parkbad angesprochen und bedrängt haben. Schließlich hätten sie sich an dem Mädchen vergangen. Insgesamt sollen acht Jugendliche teils Mittäter, teils Gehilfen der Tat gewesen sein - indem sie etwa aufpassten und andere vor Entdeckung schützten. Einer soll einen kurzen Abschnitt sogar mit seinem Handy gefilmt haben. Schließlich sei eine Passantin aufmerksam geworden und eingeschritten. Sie habe das Mädchen in Sicherheit bringen können.

Das Opfer war seinen Peinigern selbst auf die Spur gekommen: Die 13-Jährige hatte auf Facebook nach einem der Jugendlichen gesucht und ihn schließlich auf einem Foto wiedererkannt. Er war ihr schon während der Tat bekannt vorgekommen.

Foto war an alle Polizisten verteilt worden

Sein Foto war daraufhin an alle Streifenpolizisten in Velbert verteilt worden. Eine Streife erkannte ihn und nahm ihn fest. Für die Ermittler erwies sich die Festnahme als Volltreffer: „Er hatte sein Handy dabei, auf dem ein Filmmitschnitt des Verbrechens gespeichert war“, berichtete ein Staatsanwalt damals. Damit waren dann auch die übrigen Verdächtigen ermittelt worden.

Die ersten Urteile fielen im vergangenen Oktober

Sechs Jugendliche aus Velbert hatte die selbe Strafkammer des Landgerichts in einem ersten Prozess vergangenen Oktober nach ihrer jeweiligen Schuld verurteilt. Auch dieser Prozess war nicht öffentlich. Das damals 14-jährige Mädchen sagte im Zeugenstand aus. Zwei 14 und 15 Jahre alte Angeklagte aus der damaligen Gruppe verurteilten die Richter als Hauptverantwortliche jeweils wegen zweifacher Vergewaltigung zu vier Jahren und neun Monaten beziehungsweise zu vier Jahren Jugendhaft. Bewährung ist bei dieser Strafhöhe ausgeschlossen.

Mit der Familie nach Bulgarien abgesetzt

Die beiden nun verurteilten Angeklagten hatten Ermittler im Sommer 2018 mit internationalem Haftbefehl in Bulgarien festgenommen. Dorthin sollten sie mit Angehörigen geflohen sein. Sie wurden dann nach Deutschland überstellt, Die Behörden konnten nicht mehr zusammen mit der ersten Gruppe anklagen, deshalb wurde der zweite Prozess nötig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

>>VERFAHRENSGRUNDSÄTZE

  • Im Gegensatz zum Verfahren gegen Erwachsene findet die Hauptverhandlung gegen Jugendliche bis 18 Jahren grundsätzlich nicht öffentlich statt, um ihnen einen besonders ausgeprägten Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten und ihre künftige Entwicklung nicht durch schädliche Publicity zu gefährden. Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren müssen hingegen eine öffentliche Hauptverhandlung hinnehmen. In Ausnahmefällen besteht aber die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen.