Wuppertal/Velbert. . Das Verfahren um die Gruppenvergewaltigung eines Mädchens geht in die nächste Runde. Mindestens drei verurteilte Jugendliche legen Revision ein.

Die Urteile gegen mehrere Jugendliche wegen einer Gruppenvergewaltigung in Velbert sind vorerst nicht rechtskräftig. Mindestens drei der in der vergangenen Woche zu Haftstrafen verurteilten Heranwachsenden haben Rechtsmittel eingelegt. Sie und ihre Verteidiger wollen damit in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen. Darunter sind nach Angaben eines Sprechers des Wuppertalers Landgerichts auch die beiden mutmaßlichen Haupttäter, gegen die die Kammer vier Jahre und neun Monate beziehungsweise vier Jahre Haft verhängt hatte, sowie ein Jugendlicher, der wegen Mittäterschaft ebenfalls eine Freiheitsstrafe antreten sollte. Ob noch weitere Angeklagte ebenfalls Rechtsmittel eingelegt haben, ließ sich am Dienstag nicht eindeutig klären. Obwohl die Staatsanwaltschaft im Prozess teils deutlich höhere Freiheitsstrafen als die später verhängten beantragt hatte, verzichtete sie ebenso wie die Nebenklagevertreter auf die Einlegung von Rechtsmitteln.

Auch interessant

Ab dem Urteilsspruch hat die Kammer fünf Wochen Zeit für die Begründung. Wenn diese den Anwälten der Angeklagten zugestellt ist, haben diese wiederum einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Dann kann die Staatsanwaltschaft noch Stellung nehmen und schließlich gehen die Akten an den Bundesgerichtshof, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Die juristische Aufarbeitung des Vorfalls wird sich also noch über Wochen oder Monate hinziehen.

Verfahren wird sich noch Wochen oder Monate ziehen

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil müssen die Jugendlichen, die zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, in Untersuchungshaft bleiben - so hat es das Landgericht verfügt. Dort dürfte in den kommenden Wochen ein zweiter Prozess zu dem Vorfall beginnen. Dann müssen sich zwei mutmaßliche Komplizen in Wuppertal verantworten, die nach der Vergewaltigung mit ihren Familien nach Bulgarien geflohen und dort später festgenommen und zurück nach Deutschland überstellt worden waren.

Insgesamt acht bulgarischstämmige Jugendliche sollen im April nach einem Badbesuch in einem Waldstück eine damals 13-Jährige schwer sexuell missbraucht haben. Erst eine Spaziergängerin setzte dem ein Ende. Das Opfer kam im Prozess um eine Aussage nicht herum - in Abwesenheit der Angeklagten und der eigenen Eltern. Am vergangenen Montag verhängte das Landgericht Freiheits- und Bewährungsstrafen. Aber der Abschluss des Verfahrens war nur vorläufig.

Update 18. Oktober 2018: Wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage sagte, hat noch ein weiterer der angeklagten Jugendlichen Revision eingelegt. Damit versuchen alle vier Heranwachsenden, gegen die die Kammer Jugendstrafen verhängt hatte, gegen das Urteil vorzugehen. Die beiden Jugendlichen, die eine Bewährungsstrafe erhalten hatten, haben auf Rechtsmittel verzichtet. Damit ist das Urteil bei ihnen rechtskräftig. Der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Komplizen, die geflüchtet waren und gegen die gesondert verhandelt wird, ist noch nicht terminiert.