Oberhausen. Die Stadt Oberhausen hat in Münster erneut eine juristische Niederlage einstecken müssen. Eine Discounter-Ansiedlung in Sterkrade-Nord darf nicht ausgeschlossen werden, verkündeten die Richter.
Die Stadt hat die zweite Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster binnen sieben Monaten einstecken müssen. Erneut erklärten die Richter jetzt einen Bebauungsplan für unwirksam, mit dem die Stadtverwaltung die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters hatte verhindern wollen.
Nach dem Osterfelder Autohändler stand der Stadt diesmal eine Eigentümergemeinschaft aus Sterkrade-Nord vor Gericht gegenüber. Sie wollte ihr Grundstück an der Kirchhellener Straße, nahe der Autobahn A2, an einen Lebensmittel-Discounter vermarkten. Die Stadt hatte erneut mit Verweis auf das Einzelhandelskonzept und die schützenswerten Nahversorgungszentren – diesmal die in Königshardt und Klosterhardt – interveniert. Wieder hob das OVG den entsprechenden Bebauungsplan jedoch in einem so genannten Normenkontrollverfahren auf.
Stadt wollte sich noch nicht äußern
Der Stadt ist das Ende September verkündete Urteil zwar bekannt, jedoch will sich das zuständige Bau- und Planungsdezernat erst äußern, wenn es ihr in schriftlicher Form vorliegt. Der Anwalt der Eigentümergemeinschaft, Christian Tünnesen-Harmes, fand hingegen schon gestern klare Worte: „Man überlegt, was man wo haben will und zimmert sich im Nachhinein eine formale Begründung“, wettert der Jurist gegen vermeintlich willkürliche Methoden der Stadt, der er bereits als Anwalt des Autohändlers eine juristische Niederlage beigebracht hatte. „Gegen die Ansiedlung eines Aldi-Marktes in direkter Nachbarschaft meiner Sterkrader Mandanten hatte komischerweise niemand etwas einzuwenden.“
Im aktuellen Fall hatten die Richter ihr Urteil mit Widersprüchen im Bebauungsplan begründet: Mit dem Ziel, die Nebenzentren zu schützen, seien darin einerseits Einzelhandels-Ansiedlungen untersagt, andererseits Verkaufs- und Ausstellungsflächen in Kombination mit bestimmten Betriebsflächen erlaubt gewesen. Im Vorfeld der Bebauungsplan-Erstellung hätte es ferner keine hinreichende Bestandsaufnahme gegeben.
Urteil erhöhe Druck auf die Stadt
Aus Sicht von Christian Tünnesen-Harmes erhöht das Urteil den Druck auf die Stadt, das 2008 im Rat verabschiedete Einzelhandelshandelskonzept grundlegend zu reformieren. Andernfalls seien weitere gerichtliche Niederlagen programmiert. „Man muss sich wirklich ernsthaft überlegen, wo überhaupt Zentren wegen neuen Einzelhandels-Ansiedlungen kaputt gehen können. Alternativ könnte man dies dem Markt überlassen.“
In dem Einzelhandelskonzept ist geregelt, wo die Stadt zentrale Versorgungsbereiche sieht und wie sie diese schützen will. Planungsdezernent Peter Klunk hatte im Frühjahr angekündigt, das Konzept sorgfältig zu überprüfen. Dieser Prozess sei derzeit im vollem Gange, heißt es aus dem Dezernat.
Der vorangegangene Fall
Der Osterfelder Autohändler hatte sein Gelände an der Farnhorststraße an einen Lebensmittel-Discounter verkaufen wollen. Unter Berufung auf das Einzelhandelskonzept legte die Stadt aber einen Bebauungsplan auf, der eine Einzelhandels-Ansiedlung ausschloss. Begründung: Die Konkurrenz könne das Nahversorgungszentrum Heide gefährden.
Das Oberverwaltungsgericht Münster sah dies anders. Zwar könne ein Bebauungsplan zum Schutz von Nahversorgungszentren rechtskräftig sein, jedoch habe die Heide zu wenige und zu kleine Geschäfte, um als solches zu gelten. Das Vorgehen der Stadt sei „willkürlich“ gewesen