Oberhausen. Die Stadt wollte per Bebauungsplan die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters in Osterfeld verhindern, musste nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Rückschlag einstecken. Ende eines Dauerstreits?
Im Streit um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters in Osterfeld-Heide hat die Stadt nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage erlitten. Den Bebauungsplan, mit dem die Verwaltung den Supermarkt an der Fahnhorststraße verhindern wollte, erklärte das Gericht für unwirksam. Ob der Discounter nun kommt, ist dennoch offen.
Dem Urteil vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Stadt und einem an der Fahnhorststraße ansässigen Autohändler. Der wollte sein Gelände an einen Lebensmittelkonzern vermarkten, um sich mit dem Erlös an anderer Stelle in Oberhausen zu vergrößern.
Neuer Supermarkt gefährde Versorgungszentrum Heide
Diesem Vorhaben machte die Stadt einen Strich durch die Rechnung, indem sie für den Bereich an der Fahnhorststraße einen Bebauungsplan auflegte, der die Ansiedlung von Einzelhandel ausschloss. Begründung: Ein Discounter dort konterkariere das Oberhausener Einzelhandelskonzept und gefährde das Nahversorgungszentrum Osterfeld-Heide.
Der Autohändler zog vors Verwaltungsgericht Düsseldorf und bekam Recht. Die Stadt mochte das Urteil nicht hinnehmen und stellte beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Den wies das OVG nun zurück. Zwar sei eine „Verhinderungsplanung“ zum Schutz gewachsener Strukturen unter Umständen zulässig, so Gerichtssprecher Ulrich Lau. „Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen zentralen Versorgungsbereich handelt.“ Den sah man in Osterfeld-Heide nicht. „Was die Stadt hier schützen will, ist kein Zentrum. Das reicht nicht aus.“
Die Anwälte des Autohändlers hielten das Argument des Schutzes für Osterfeld-Heide ohnehin für vorgeschoben. Sie warfen der Stadt vor, Konkurrenz ausbremsen zu wollen, weil sie einen Discounter an anderer Stelle in Osterfeld favorisiere.
Nächste Instanz wäre Bundesverwaltungsgericht
Im zuständigen Oberhausener Bau- und Planungsdezernat bekräftigt man, es gehe um die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes und den Bestand der ansässigen Geschäfte. Ob man nun die nächste Instanz – das Bundesverwaltungsgericht – anruft, dazu wollte Dezernent Peter Klunk sich gestern nicht äußern. „Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor.“
Der Autohändler von der Fahnhorststraße mochte auf Nachfrage ebenfalls noch nicht sagen, wie er mit der neuen Situation umgeht. Das Grundstück, auf das er mit seinem Unternehmen umziehen wollte, ist längst anderweitig vergeben. Das Interesse des Lebensmittelhandels an seinem Gelände bestehe aber nach wie vor. „Ich bin gespannt, wie die Stadt sich jetzt positioniert und ob man gemeinsam in eine konstruktive Planung eintreten kann.“