Oberhausen. Nach der Entscheidung zu Gunsten des Osterfelder Autohändlers muss die Stadt ihr Einzelhandelskonzept überdenken.
Die Stadt wird sich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster grundsätzlich Gedanken über ihr Einzelhandelskonzept machen müssen. „Das Gericht hat allen Planern eine Denksportaufgabe gegeben“, sagt Planungsdezernent Peter Klunk (SPD). Der Anwalt, der das Urteil erstritt, findet gar: „Das bisherige Einzelhandelskonzept darf für die gesamte Stadt als gescheitert betrachtet werden.“
Der Mandant des Anwalts, ein Autohändler, hatte wie berichtet sein Gelände an der Fahnhorststraße verkaufen wollen, dort sollte sich ein Lebensmittel-Discounter ansiedeln. Die Stadt versuchte das zu verhindern, indem sie einen Bebauungsplan auflegte, der Einzelhandel dort ausschloss. Begründung: Die neue Konkurrenz gefährde das Nahversorgungszentrum Heide.
Vorgehen der Stadt erschien "willkürlich"
Der Autohändler klagte daraufhin gegen die Stadt. Die berief sich beim folgenden Gang durch die Instanzen stets auf ihr 2008 vom Rat verabschiedetes Einzelhandelskonzept. Darin ist geregelt, wo man zentrale Versorgungsbereiche sieht und wie man diese schützen will – zur Not eben auch durch verhindernde Bebauungspläne wie in Heide. Den aber hob das OVG nun in einem so genannten Normenkontrollverfahren auf.
Zwar könne ein Bebauungsplan zum Schutz von Nahversorgungszentren rechtens sein, so die Richter. Heide habe aber zu wenige und zu kleine Geschäfte, um als solches zu gelten. Das Vorgehen der Stadt erscheine vor diesem Hintergrund „willkürlich“ und lasse „eine nachvollziehbare städtebauliche Begründung vermissen“.
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„Für die Stadt wird es nun nicht mehr möglich sein, Verhinderungsplanung gegen Einzelhandelsansiedlungen wie bisher zu betreiben“, meint Anwalt Christian Tünnesen-Harmes. Ähnliche Planungen wie in Heide verfolgt die Stadt zur Umsetzung ihres Einzelhandelskonzepts aber auch an anderen Stellen.
"Wir wollen die gewachsenen Zentren stärken"
Inwieweit sonstige Bebauungspläne oder gar das gesamte Einzelhandelskonzept durch das OVG-Urteil berührt sein könnten, „ist der Punkt, den wir nun prüfen müssen“, so Planungsdezernent Peter Klunk, der das Urteil ein „Novum“ nennt. Über die Rolle der so genannten Nahversorgungszentren, also der kleineren Geschäftszentren, müsse man sich erneut Gedanken machen. Das könne zu „marginalen Änderungen“ des Einzelhandelskonzepts führen.
Grundsätzlich gelte nach wie vor: „Wir wollen die gewachsenen Zentren stärken.“ Was als gewachsenes Zentrum gelten darf, darauf habe man eine klare Antwort benötigt – deshalb der Gang durch die Instanzen, den man mit der Niederlage vor dem OGV wahrscheinlich beenden werde. Theoretisch könnte die Stadt nun noch das Bundesverwaltungsgericht anrufen. „Wenn die Dinge so eindeutig sind, wird man darauf wohl verzichten.“