Mülheim. Die Anwohner am Schloßberg lassen nicht locker, sie haben zwei Arbeitsgruppen gegründet. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtsurteil macht ihnen Mut. ‘Demnach ist nicht alles der Verkehrssicherungspflicht unter zuordnen.

Die Bäume am Schloßberg sind gefallen, das bedeutet aber nicht, dass die Anwohner weniger wütend oder gar tatenlos wären. Am Sonntagabend trafen sich 21 Bürger, um das weitere Vorgehen zu bereden. Dabei ging es ihnen nicht nur um den Kahlschlag vor der eigenen Haustür, sondern auch um die immer offenkundiger werdende generelle Strategie der Stadt, die sie vereiteln möchten. Denn die Motorsäge wird in nächster Zeit noch häufiger kreisen, etwa an der Salierstraße oder am Auberg.

Zwei Arbeitsgruppen gründeten die Anwesenden: die eine kümmert sich um die Zukunft am Schloßberg, damit sie für die von Planungsdezernent Peter Vermeulen angekündigte Bürgerversammlung gut vorbereitet sind. In der anderen Gruppe soll es ums Grundsätzliche gehen, das Verhältnis von Bürgern, Politik und Verwaltung. „Wir müssen etwas unternehmen, ansonsten wird nur mit uns etwas unternommen“, sagt Anwohnerin Anke Dinsing.

Schranken des Bundesgerichtshofs

Belegen können sie es noch nicht, aber die Anwohner gehen davon aus, dass die Stadt so viele Bäume fällt, um zu sparen. Baumpflege kostet Geld, umso mehr je älter und größer die Bäume sind; zum Beispiel wegen regelmäßigen Überprüfungen. Alleine ein erneutes Gutachten für 14 Bäume am Schloßberg und an der Cheruskerstraße würde laut Stadtverwaltung rund 15000 Euro kosten.

Aber ein bei dem Treffen anwesender örtlicher Baumsachverständiger machte auch auf die extreme Wertevernichtung aufmerksam. Die lasse sich durch die so genannte Gehölzwertermittlung (nach Koch) angeben. Er glaubt, inklusive Fällung und Neubepflanzung, allein am Schloßberg an einen mittleren fünfstelligen Betrag. Im Gespräch mit der Redaktion bezeichnete er die Maßnahmen der Stadt „als gnadenlos überzogen“. Zwingend wäre nur die Fällung von einem der 10 Bäume gewesen, bei den beiden anderen wäre ein Rückschnitt der Krone auch nach offiziellem Gutachten ausreichend gewesen. Er wies auch auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes hin.

Keine absolute Sicherheit

Demnach haben die Richter am 6. März (Aktenzeichen III ZR 352/12) dieses Jahres festgestellt, dass der Astbruch auch bei hierfür anfälligeren Bäumen grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken gehört. Eine absolute Sicherheit gibt es demnach nicht. Im Urteil heißt es dazu explizit: „Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.“ Im besagten Fall aus Thüringen handelt es sich um Pappeln.

Hellhörig macht die Anwohner auch ein weiterer Satz aus dem offiziellen Gutachten der Stadtverwaltung, das der Fällung zugrunde lag. „Durch Baumaßnahmen wurden die Wurzelbereiche der Bäume in Mitleidenschaft gezogen.“ Die Anwohner fragen sich, ob die Verwaltung hier ihrer Aufsicht Genüge getan hat, als am Schloßberg vor einigen Jahren die Fernwärme verlegt wurde. Gänzlich vermeiden ließen sich Wurzelschäden sicher nicht, sie müssen aber minimiert werden. Ob und in welchem Umfang dies auch geschehen sei, könne man im Nachhinein nur nicht mehr kontrollieren.

Ein erstes positives Zeichen hat Anwohnerin Heike Löhr von Sylvia Waage, der Leiterin des Grünflächenamtes, gestern für die Neubepflanzung bereits erhalten. Man wolle dort nicht an den geplanten Säuleneichen festhalten, sondern prüfe auch die Anpflanzung von Bäumen mit mächtigerer Krone.