Mülheim.

Die Zahl der Temposünder vor allem in 30er-Zonen ist groß. Mülheimer sollten nach den Sommerferien nun doch ihren Bleifuß bändigen, wenn sie nicht zur Kasse gebeten werden wollen.

Denn neben der Polizei werden dann auch die zwei Radarwagen der Stadt an viel mehr Orten im Stadtgebiet auftauchen, als es bisher der Fall war. Ein Erlass des Innenministeriums lässt eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung durch die Kommunen zu. „Wir werden jetzt auch scharf messen, wo wir Gefahrenstellen erkannt haben“, kündigt der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Peter Roedel an.

Polizei darf mehr Strafen verteilen

Bisher galt, dass die städtischen Ordnungshüter – freilich immer nach Abstimmung mit der Polizei – immer nur an Orten blitzen und sanktionieren durften, die als besonders schützenswert galten: an Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheimen, Unfallschwerpunkten. Nun, so Roedel, hat das NRW-Innenministerium diese Bestimmung gelockert. Die Ordnungshüter dürfen überall dort scharf blitzen, wo „eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss“. Das gilt dann auch für Tempo-30-Zonen, in denen die Stadt bei „nicht scharfen“ Messungen bereits festgestellt hat, dass Autofahrer dort in erheblichem Ausmaß zu schnell unterwegs sind.

Das ist nicht selten der Fall. In den von der Stadt im Auftrag der Bezirksvertretungen ins Visier genommenen 30er-Zonen, so Roedel, „entdecken wir bei 25 bis 35% Handlungsbedarf.“ Aktuell ist das etwa der Fall für die Bleichstraße in der Innenstadt. Im Juni hat die Stadt hier in beide Fahrtrichtungen die Geschwindigkeiten von 1965 Fahrzeugen erfasst. Ergebnis: Rund die Hälfte davon war zu schnell unterwegs, 226 Fahrzeuge gar mit mehr als 40 km/h auf dem Tacho.

Bauliche Maßnahmen nicht ausreichend

Der Bezirksvertretung, so Roedel zum konkreten Fall, werde man nun vorschlagen, zumindest an der durch parkende Autos nicht gut sichtbaren Einmündung zum Grünen Eck durch ein neues Schild kenntlich zu machen, dass hier Rechts vor Links zu beachten ist – das Schild könne mal ein Fingerzeig sein, dass an dieser Stelle Tempo 30 gefordert sei. Gleichzeitig sei die Bleichstraße (Standort u.a. des Finanzamtes) auch ein Ort, an dem die Stadt künftig Verkehrssünden sicher per Blitzer-Beweisfoto sanktionieren werde.

An Tempo 30 halten sich viele nicht, immer wieder beschweren sich darüber Anwohner, belegen Geschwindigkeitsüberwachungen des Ordnungsamtes die Berechtigung der Klagen. Bislang wurde dann nur darüber diskutiert, ob man mit baulichen Maßnahmen eine Temporeduzierung am Ort erzwingen kann. Künftig soll die Verkehrserziehung vermehrt auch über den Geldbeutel laufen.

Wer wird wie hoch bestraft?

Wer innerorts 11 bis 15 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. 35 Euro werden fällig, wenn 16 bis 20 km/h zu schnell gefahren wird.

Ab 21 km/h über dem Limit und bis 25 km/h droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei. 100 Euro und drei Punkte sind es bei 26 bis 30 km/h über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit.

Wer noch schneller unterwegs ist, dem droht zusätzlich ein Fahrverbot. So gilt bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h ein Monat Fahrverbot, 160 Euro Bußgeld und drei Punkte. 41 bis 50 km/h: 200 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Übrigens: Wer in Tempo-30-Zonen oder anderswo bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bremsen muss, weil plötzlich ein Fußgänger auftaucht, hat einen Bremsweg von 28 Metern. . .