Mülheim. . Die Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) verspricht ihren Fahrgästen seit Anfang September Pünktlichkeit – doch das klappt längst nicht immer: Genau 1674 Rückerstattungen gab die MVG bisher frei. Im Schnitt 16 am Tag.

Die Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) verspricht ihren Fahrgästen seit Anfang September Pünktlichkeit – und finanzielle Entschädigung, sollte sich Bus oder Bahn doch mehr als zehn Minuten verspäten. Und versprochen ist versprochen: Genau 1674 Rückerstattungen gab die MVG in den ersten drei Monaten frei.

Manchmal brauchen Dinge etwas, um in Schwung zu kommen. Auch bei diesem neuen Serviceangebot scheint das der Fall zu sein: Am 7. September führte die MVG das „Pünktlichkeitsversprechen“ zeitgleich mit den Essener Partnern ein. Bis zum 7. Oktober gingen bei der Verkehrsgesellschaft genau 193 Meldungen ein; 428,60 Euro wurden zurückerstattet.

5,5 Mio Kilometer

Derzeit betreiben die Mülheimer Verkehrsgesellschaften vier Straßenbahn- und 13 Omnibuslinien, hinzu kommt eine Stadtbahn-Linie. Im Nacht-Netz sind eine Straßenbahnlinie, fünf Omnibuslinien und zehn Taxibuslinien unterwegs. Die Fahrzeuge der MVG legen im Jahr rund 5,5 Millionen Kilometer zurück. Rund 28 Millionen Fahrgast-Beförderungen gibt es im Jahr.

1585 Rückerstattungen

Ende Dezember nennt MVG-Sprecherin Sylvia Neumann andere Zahlen: Genau 1585 Rückerstattungen zahlte die Mülheimer Verkehrsgesellschaft bisher aus, rund 3500 Euro kamen dabei zusammen. Weitere 89 Meldungen wurden aufgenommen und freigegeben. „Die betroffenen Mülheimer holten ihr Geld jedoch bisher noch nicht ab.“ Im statistischen Durchschnitt, rechnete Sylvia Neumann aus, sind das bei 76 000 Personen, die die MVG täglich befördert, 16 Rückerstattungen pro Tag.

Das Pünktlichkeitsversprechen greift, wenn ein Fahrgast laut Fahrplan mindestens zehn Minuten später als angegeben bei seiner Zielhaltestelle ankommt. Er kann eine Erstattung seines Fahrpreises beantragen, indem er die Verspätung innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Samstag) in einem der beiden Kundenzentren im Hauptbahnhof oder am Löhberg oder online meldet. Für die Auszahlung im Kundencenter hat der Kunde drei Monate Zeit.

Keine Auszahlung bei höherer Gewalt

Wer das Ticket, Personalausweis und Fallnummer parat hat, erhält den Preis für eine Einzelfahrt (A2) ausgezahlt: 2,50 Euro für Erwachsene, 1,40 Euro für Kinder und Studenten. Abonnenten können pro Monat nicht mehr zurückbekommen, als sie für das Ticket gezahlt haben. Bei höherer Gewalt, wie Schnee oder Streik, gibt es keine Auszahlung. Bei Verzögerungen, etwa durch Unfälle, wird nach Ermessen entschieden.

Wie oft im Rahmen dieses Ermessensspielraums gegen eine Auszahlung entschieden wurde, kann MVG-Sprecherin Sylvia Neuhaus nicht sagen: „Diese Zahlen werden noch aufbereitet.“ Näheres dazu werde aber im kommenden Jahr vorliegen.