Mülheim. .

Tief enttäuscht zeigt sich die Schulgemeinde in Eppinghofen, nachdem das städtische Rechtsdezernat das Bürgerbegehren juristisch für unzulässig erklärt hatte. Das Bürgerbegehren setzte sich für den Erhalt der Hauptschule ein, die eine Ratsmehrheit schließen möchte. „Mein erster Gedanke war, dass man bei über 10.000 gültigen Stimmen auf diese Weise eine Art Notbremse zieht“, sagte Schulleiterin Gabriele Klar gegenüber der WAZ. Ein wenig mehr Hilfestellung, um das Begehren juristisch sattelfest zu machen, hätte sie sich gewünscht.

OB müsste einschreiten

Das Rechtsamt hatte diese Hilfen im Vorfeld gegeben und auch darüber aufgeklärt, was erforderlich sei, um eben nicht zu scheitern. Letztlich fehlte dem Bürgerbegehren nur ein Satz, dass nämlich der Erhalt der Schule finanzielle Auswirkungen auf andere Schulen haben werde. Rund 5,8 Millionen Euro müssten in den Standort Eppinghofen dringend investiert werden. Doch dieser Hinweis fehlte, und die aktuelle Rechtssprechung erfordert beim Bürgerbegehren einen Vorschlag zur Kostendeckung.

In Zukunft niedrigere Hürden?

Die Stadt hat sich in ihrem Gutachten zum Bürgerbegehren auf die aktuelle Rechtsprechung gestützt, stützen müssen. Möglich, dass der Landtag heute in seiner Sitzung für Bürgerbegehren die Hürden verringert und künftig keinen Kostendeckungsvorschlag mehr von den Bürger verlangt. In Düsseldorf geht man davon aus, dass dieses Gesetz, sofern es beschlossen werden sollte, nach Veröffentlichung ab Januar gilt.

Der Rat der Stadt wird sich am 15. Dezember mit dem Bürgerbegehren und der Nicht-Zulässigkeit durch das Rechtsdezernat befassen.Was kann, fragt sich die Schulgemeinde, der Rat jetzt noch bewirken? Er kann nicht, so die Leiterin des Rechtsamtes, Bettina Döbbe, ein nicht zulässiges Bürgerbegehren für zulässig erklären. In dem Fall müsste die Oberbürgermeisterin einschreiten und einen solchen Beschluss als rechtswidrig beanstanden. Selbst ein Ratsbürgerentscheid, der eine Zweidrittel-Mehrheit erfordert, könne einen unzulässigen Akt nicht in einen zulässigen verwandeln. Was bleibt? Der Weg zum Verwaltungsgericht, wie die SPD es vorhat. Sie misstraut der juristischen Bewertung durchs Rechtsamt.

"Das ist nicht bürgerfreundlich"

Für die in Sachen Bürgerbegehren erfahrenen Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) zeigt das Beispiel erneut, wie viel Fallstricke Bürgerbegehren enthalten. „Das ist nicht bürgerfreundlich und wenig Demokratie fördernd“, sagt Fraktionschef Lothar Reinhard. Auch wenn er in der Sache anderer Meinung als die Initiatoren des Bürgerbegehrens ist, würde er einen Bürgerentscheid zulassen. Erst dann, findet er, müssten die finanziellen Folgen offenbart werden.

Die Grünen werden im Rat für die Durchführung des Bürgerentscheides über die Schließung der Hauptschule Bruchstraße stimmen. „Das“, stellt Fraktionssprecher Tim Giesbert fest, „ist unser politischer Wille. Wir halten den Schließungsbeschluss des Rates weiterhin für richtig.“ Angesichts von über 10.000 Unterschriften würden sich die Grünen einem Bürgerentscheid nicht verschließen. Die Grünen sind aber auch sicher, dass die Mehrheit der Bürger die einseitige Bevorzugung einer einzelnen Hauptschule nicht will. Letztlich gehen sie davon aus, dass die Gerichte entscheiden.

Die Vorsitzende des Bildungsausschusses, Meike Ostermann (FDP), warnt davor, falsche Hoffnungen zu wecken. Die städtische Schulpolitik müsse wieder in ruhiges Fahrwasser kommen. Und: Eltern bräuchten irgendwann auch Klarheit über das Schulangebot.