Mülheim. .

Rund 13.000 Unterschriften für den Erhalt der Hauptschule in Eppinghofen wurden bisher gesammelt. Vergebens. Zunächst jedenfalls. „Mangels eines hinreichenden Kostendeckungsvorschlages“ ist das Bürgerbegehren zum dauerhaften Erhalt der Schule an der Bruchstraße „unzulässig“. Zu diesem Ergebnis kommt das städtische Rechtsdezernat nach eingehender Prüfung.

In dem Bündnis für Bildung, das für den Erhalt der Schule in dem sozial schwierigen Stadtteil kämpft, engagierten sich neben Eltern und Lehrern auch Kirchenvertreter, die Arbeiterwohlfahrt, die SPD, Sportvereine und Gewerkschaften. Sie hatten als Finanzierungsvorschlag für die dringend notwendige Sanierung der Hauptschule auf jene acht Millionen Euro verwiesen, die einst an der Stelle für die Zukunftsschule investiert werden sollten. „Dadurch, dass die 8,456 Millionen Euro von den Vertretern des Bürgerbegehrens einschränkungslos zur Deckung benannt werden, wird bei den Bürgern der Eindruck erweckt, diese Summe stehe gleich einem zusätzlichen Geldtopf zur Verfügung, aus dem man sich ohne Wirkung auf andere Maßnahmen bedienen könne“, so das Rechtsamt. Doch diesen Topf gibt es nicht.

5,8 Millionen Euro Investition

5,8 Mio Euro müssten umgehend in den Standort Bruchstraße investiert werden. Die Rechtsprechung verlange jedoch, dass die Bürger in finanzieller Hinsicht über die Tragweite und Konsequenzen der im Wege des Bürgerbegehrens vorgeschlagenen Entscheidung unterrichtet werden, heißt es. Und dies sei nicht geschehen. Auch der immer wieder in der politischen Debatte genannte Hinweis, zugunsten der Schule im Straßenbau zu kürzen, werde nicht im Bürgerbegehren angeführt.

Das Bündnis reagierte gestern überrascht – und tief enttäuscht. „Wir haben damit nicht gerechnet und werden nun beraten, ob wir vor das Verwaltungsgericht gehen sollen“, so Richard Grohsmann, Sprecher des Bündnisses. Er betont, dass man sich im Vorfeld sehr genau habe beraten lassen, unter anderem von der Initiative „Mehr Demokratie wagen“, aber auch vom Rechtsamt der Stadt und von der SPD. Einen Hinweis auf einen fehlenden ausreichenden Kostendeckungsvorschlag habe es von keiner Seite gegeben. Zumindest das Rechtsdezernat widerspricht dieser Darstellung.

Mehrheit ist für die Schließung

Die SPD plädierte gestern Abend bereits für den Gang zum Verwaltungsgericht. Die vorliegende Ablehnung sei die Meinung des städtischen Rechtsdezernenten, da könne man auch völlig anderer Meinung sein, so Fraktionsgeschäftsführer Claus Schindler. Das Bündnis für Bildung, so die SPD, habe gar keinen fundierten Finanzierungsvorschlag machen können, da auch der Rat noch keinen abschließenden Beschluss zum Haushalt 2012 gefasst habe.

Der Rat wird sich am 15. Dezember mit dem Bürgerbegehren befassen. Dort gibt es eine Mehrheit für die Schließung der Hauptschule Eppinghofen. Begründung: Es fehlt der Bedarf für zwei Hauptschulen.

Möglich sei auch, so ein Bildungsexperte, dass der Landtag in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag ein neues Gesetz zum Bürgerbegehren beschließt. Ziel des Landes ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken. Der geforderte Finanzierungsvorschlag bei Bürgerbegehren könnte dann wegfallen. Mit Folgen für das Mülheimer Begehren?