Mülheim. .
Moralische Unterstützung kommt derzeit von allen Seiten. Das Bündnis für Eppinghofen bekommt Zuspruch und Hilfsangebote von Kirchen, Gewerkschaften, Sozialen Verbänden und Bürgern aus dem Stadtteil. Sie alle sprechen sich gegen das Aus des Schulstandortes Bruchstraße aus. Und sichern ihre Hilfe zu, sollte es in der letzten Instanz zu einem Bürgerentscheid kommen. Doch um einen solchen auf den Weg zu bringen, müsste das Bündnis bürokratischen Aufwand stemmen, Unterschriften sammeln und Stimmen bündeln.
Wer würde sich als Organisator an die Spitze stellen?
Richard Grohsmann, Leiter des Jugendzentrums Stadtmitte, möchte nach der ernüchternden Sitzung des Bildungsausschusses weiter für den Erhalt des Schulstandortes Bruchstraße kämpfen. Daher käme für ihn und die Initiative als letzter Schritt ein Bürgerentscheid durchaus in Frage. „Wie genau das Ganze organisiert werden kann, darüber beraten wir zur Zeit noch.“ Die Initiative formiere sich, solle weiter voran getrieben werden. Aber: „Ein solches Entscheid ist natürlich mit viel Arbeit und Aufwand verbunden, der neben dem normalen Job gestemmt werden muss“, erklärt Grohsmann. Ob es überhaupt zu einem solchen Schritt komme und wer aus dem Bündnis federführend das Verfahren in die Hand nehmen könnte, bleibe abzuwarten.
Wie kommt es überhaupt zu einem Bürgerentscheid?
Am Anfang eines solchen Verfahrens steht zunächst ein Bürgerbegehren – dafür müssen Unterschriften gesammelt werden. Mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten müssen unterzeichnen. Das wären in Mülheim etwa 7000 Unterschriften.
„Initiieren kann so ein Begehren jeder, der ein wichtiges Anliegen hat“, erklärt Dirk Klever vom Amt für Ratsangelegenheiten. Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und so formuliert sein, dass Bürger mit Ja oder Nein antworten können. „Wenn ausreichend Unterschriften geleistet wurden, prüft die Verwaltung die Zulässigkeit“, so Klever. Lehnt der Stadtrat das Begehren ab, werden die etwa 133.000 Mülheimer Wahlberechtigten zur Abstimmung an die Urnen gerufen – dann kommt es zum Bürgerentscheid.
Wer darf abstimmen?
Alle Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Mülheim wohnen. Bei der eigentlichen Abstimmung entscheidet nicht nur eine Mehrheit, es müssen mindestens 20 % der Wahlberechtigten ihre Stimme für das Begehren abgegeben haben. Wenn es Erfolg hat, ist es mit einem Ratsbeschluss gleichzusetzen. Nach den Sommerferien wollen Politiker im Landtag eine Gesetzesänderung der Gemeindeordnung verabschieden, die es Bürgern in größeren Städten erleichtert, Bürgerentscheide durchzubringen. Dann werden anstatt 20 bereits 10 Prozent ausreichen.
Die Bündnis-Mitglieder hoffen aber, dass es soweit gar nicht erst kommt. „Wir wollen zunächst die Ratsentscheidung am Donnerstag abwarten“, sagt Grohsmann. „Und dann überlegen wir uns die Marschrichtung.“