Oberhausen/Mülheim.
Die Gewerkschaft Verdi hat am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Oberhausen einen dritten Erfolg in der Auseinandersetzung um sittenwidrige Entlohnung gegen die in Speldorf ansässige Getränkemarktkette „Trink & Spare“ verbucht. Es geht weiter Schlag auf Schlag: Schon am Freitag steht der nächste Gerichtstermin an.
Aktuell war Verdi mit einem 19-Jährigen vor Gericht gezogen, um für ihn Lohnansprüche nachwirkend geltend zu machen. Der junge Mann hatte in der Zeit zwischen Juli 2010 und Mai 2011 in einem Mülheimer Markt von „Trink & Spare“ gearbeitet, um sich sein Studium zu finanzieren.
Für seine hauptsächliche Tätigkeit in der Leergutannahme, so die Darstellung von Verdi, hatte ihm sein Arbeitgeber einen Stundenlohn von 5 Euro gezahlt. Verdi sieht darin den Straftatbestand von Lohnwucher gegeben, der laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dann vorliegt, wenn ein Beschäftigter mit weniger als zwei Dritteln eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns abgespeist wird.
Mögliche Revisionsverfahren
Für den 19-Jährigen hatte Verdi – entsprechend des seinerzeit gültigen Tarifs für Packer ohne handwerkliche Vorausbildung – nun einen Tarif von 11,52 Euro geltend gemacht. So belief sich die Nachforderung auf 6756 Euro.
In der Güteverhandlung am Dienstag vor dem Arbeitsgericht erklärte sich der Arbeitgeber von sich aus bereit, 2700 Euro nachzuvergüten. Nach einer Verhandlungsrunde mit der Gegenseite stand am Ende eine Summe von 3400 Euro, gegen die beide Streitparteien bis zum 8. November Widerspruch einlegen können.
Laut Verdi hat der Student signalisiert, den Vergleich akzeptieren zu wollen. Er wolle wohl nicht Gefahr laufen, lange auf sein Geld warten zu müssen, so Verdi-Sekretär Günter Wolf mit Verweis auf mögliche Revisionsverfahren.
Kein Verbandsklagerecht
Insgesamt bleibt der Kampf von Verdi gegen sittenwidrige Entlohnung im Handel ein mühsames Geschäft. Für jeden einzelnen Geschädigten muss im Zweifel ein Klageverfahren angegangen werden. Ein Verbandsklagerecht, wie es etwa Naturschutzorganisationen haben, wird Gewerkschaften nicht zugestanden. „Da ist in Deutschland der Graustorch besser geschützt als der Arbeitnehmer“, so Verdi-Sekretär Günter Wolf.
So kann Verdi auch nicht eine konzertierte Aktion gegen sittenwidrige Entlohnung bei der Speldorfer Getränkemarktkette in Gang setzen. Wolf ist sich sicher, dass der „Arbeitgeber dann das Füllhorn über die Belegschaft gießen müsste“.
So aber bleibe es bei Missständen im Allgemeinen dabei: Nur die Mutigen kämen zu ihrem Recht auf anständige Entlohnung. Andere Beschäftigte, die etwa Repressalien des Arbeitgebers beim Einschalten der Gewerkschaft fürchten und deshalb still halten, müssten weiter mit weniger Einkommen auskommen.