Mülheim.. In der Mülheimer Getränkefirma “Trink & Spare“ arbeite eine Minijobberin 80 Stunden im Monat - für einen Stundenlohn von fünf Euro. Die Gewerkschaft Verdi wirft dem Geschäftsführer nun Lohn-Dumping vor - und hat Strafanzeige gegen ihn gestellt.

Die Gewerkschaft Verdi hat Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Mülheimer Getränkefirma „Trink & Spare“ gestellt. Sie wirft ihm Lohnwucher bei der Bezahlung von Minijobbern vor: Eine 400-Euro-Kraft arbeitete 80 Stunden im Monat. Der so gezahlte Stundenlohn, der mit 5 Euro deutlich unter dem in NRW geltenden Tarif von 10,55 Euro liegt, wird laut Verdi in der Rechtsprechung als „sittenwidrig“ anerkannt.

Die Mitarbeiterin der Getränkefirma selbst kam auf die Gewerkschaft zu. „Wir sind rechtsberatend tätig. Zu uns kommen Kollegen, die wissen wollen, ob mit ihren Verträgen alles okay ist“, erläutert Verdi-Sekretär Günter Wolf, der im Bezirk Mülheim-Oberhausen für den Bereich Einzelhandel zuständig ist. Dass nichts okay ist, stellte Wolf bei der Durchsicht der Lohnabrechnungen fest. Darauf seien 80 geleistete Arbeitsstunden für 400 Euro Lohn nachvollziehbar. Außerdem, sagt Wolf, „erhält sie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen“. Minijobbern stehe beides zu – auch wenn dies den meisten nicht bewusst sei. „Diese Unwissenheit nutzen viele Arbeitgeber aus“, weiß der Verdi-Sekretär.

Die Gewerkschaft hat den Geschäftsführer des Getränkemarkts nun aufgefordert, 13.700 Euro an die Beschäftigte nachzuzahlen und ihm dafür eine Frist von vier Wochen gesetzt. In dem Schreiben vom 24. Mai fordert Verdi zudem die Reduzierung der Arbeitszeit auf 37,9 Monatsstunden.

Kein Einzelfall?

Persönlich war der Geschäftsführer nicht zu sprechen; in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte er jedoch, keine Kenntnis von der gestellten Strafanzeige, sondern davon nur aus den Medien erfahren zu haben. Mitte der Woche habe Verdi das Unternehmen angeschrieben. Inhaltlich gehe es um die Prüfung des gezahlten Lohns „einer einzelnen Aushilfsmitarbeiterin“. Dies juristische Prüfung sei bereits in vollem Gange. „Sollte“, heißt es in der Erklärung abschließend, „eine berechtigte Forderung vorhanden sein, wird das Unternehmen diese selbstverständlich erfüllen.“

Der Darstellung, dass es sich um einen Einzelfall handelt, widerspricht Verdi jedoch. Günter Wolf betont, dass man von deren Fällen wisse: „Aber die anderen Mitarbeiter trauen sich nicht, dagegen vorzugehen.“ Wolf hofft nun, dass dieser Fall zum Vorbild wird und sich weitere Beschäftigte offiziell an die Gewerkschaft wenden. Denn eine seiner Empfehlungen für Betroffene lautet immer, „sich Verbündete im Betrieb zu suchen. Dann kann man Auseinandersetzungen besser aushalten.“

Vorwürfe wie die aktuellen seien keine Ausnahme. Auch kleine, inhabergeführte Geschäften geraten laut Wolf zunehmend in den Fokus: „Solche Dumpinglöhne erzeugen einen unheimlichen Druck in der Branche.“ Und damit ist Wolf dann wieder bei einer zentralen Gewerkschaftsforderung: der nach Mindestlöhnen.