Mülheim. Auch in der Mülheimer Gastronomie wird über schärfere Regeln diskutiert: 2G. Doch offenbar schauen einige Lokale schon bei 3G nicht so genau hin.
Spätestens im Herbst kann es in der Außengastronomie ungemütlich werden. Wer sich in den Innenraum eines Cafés oder Restaurants setzen möchte, muss die 3G-Regel beachten, also geimpft, genesen oder getestet sein. So verlangt es die aktuelle Coronaschutzverordnung. Doch in einigen Städten preschen Wirte vor, verschärfen zu 2G, lassen nur noch Geimpfte oder Genesene ein, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Gäste zu schützen, um für das Impfen zu werben.
Auch Mülheimer Gastronomen diskutieren über die 2G-Regel
Tatsächlich werde auch in Mülheim über die 2G-Regel diskutiert, erklärt Jörg Thon, Vorsitzender des örtlichen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Er habe mit mehreren Gastronomen darüber gesprochen und auch Stimmen vernommen, die eine strengere Lösung befürworten. Beispielsweise dürfen beim Rü-Oktoberfest, das ab 17. September am Flughafen Essen-Mülheim steigt, nur Geimpfte und Genese die Partyzelte stürmen.
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Thon selber spricht sich gegen eine Verschärfung aus und meint: „Die Gastronomen sollten nicht dazu benutzt werden, eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen.“ Er folge der Empfehlung des Verbandes. Jeder Betrieb könne sich aber für die 2G-Variante frei entscheiden.
Ähnlich klingt es bei Richard Reichenbach, Chef der Franky’s-Lokale an der Ruhrpromenade und im Mintarder Wasserbahnhof. Er plädiert ganz klar für die 3G-Regel und sagt: „Wir wollen möglichst vielen Leute die Freiheit lassen, sich bei uns wohlzufühlen – so lange es nicht anders verordnet wird.“ Es sei schließlich auch jedem freigestellt, auf eine Impfung zu verzichten.
Dehoga: Keine Impfpflicht durch die Hintertür beziehungsweise Restauranttür
Das entspricht der Linie, die der Gastro-Verband Dehoga landesweit vorgezeichnet hat. Eine allgemeine 2G-Regelung wird abgelehnt mit dem Argument, dies komme einer „Impfpflicht durch die Hintertür“ gleich, vielmehr: durch die Restauranttür. Jeder Gastronom könne sich aber auf Grundlage seines Hausrechts für härtere Zugangsbeschränkungen entscheiden.
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Auf diese Möglichkeit verweist auch die Stadt Mülheim, die sich ansonsten zurückhält. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung für die Gastronomie seien eindeutig, heißt es, „daher gibt es hier keine weitergehenden Empfehlungen seitens der Stadt“. Der städtische Krisenstab nehme die Diskussion um eine Ausweitung der 2G-Regelung jedoch wahr „und appelliert weiterhin dringend, die Impfangebote zu nutzen“.
Mülheimer Restaurantbetreiber: „Wir sind nicht das Ordnungsamt“
In der Praxis wird aber schon die 3G-Regelung teilweise nur lasch kontrolliert. Jörg Thon, der in Mülheim die beiden Restaurants Ratskeller und Haus Bürgergarten betreibt, räumt ein, dass nicht jeder Besucher an der Tür überprüft werde. „Wir sind nicht das Ordnungsamt“, argumentiert Thon. „Unsere Gäste müssen unterschreiben, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Wir sind nur aufgefordert, Stichproben zu machen.“
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Thorsten Hellwig, Sprecher der Dehoga NRW, stellt auf Anfrage klar, dass Wirte durchaus eine Kontrollpflicht hätten, ob ihre Gäste die 3G-Voraussetzungen erfüllen. „Sie müssen aber nicht die amtlichen Ausweise lückenlos überprüfen. Hier reichen Stichproben aus.“
Für die Gastronomen bedeuteten die 3G-Regeln natürlich erhöhten Aufwand, sagt der Dehoga-Sprecher. Daher appelliert er an alle Gäste, „am besten mit gezücktem Perso ins Restaurant oder Café zu gehen, um allen Beteiligten das Verfahren zu erleichtern“.
Auch Gastronomen müssen mit Bußgeldern rechnen
Die Stadt Mülheim stellt zur 3G-Regelung klar: „Die Kontrolle obliegt dem jeweiligen Gastronom.“ Das Ordnungsamt führe zusätzlich Kontrollen zur Einhaltung der Coronaschutzregelungen durch. Laut aktueller Coronaschutzverordnung (§ 6) gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn „verantwortliche Personen“ nicht immunisierten oder nicht getesteten Personen Zugang zur Innengastronomie erlauben. Im Klartext: Nicht nur den betreffenden Gästen, sondern auch den Gastronomen drohen Bußgelder.
Viele Gäste im Mülheimer Alex fragen: „Wie? Sie kontrollieren?“
Den G-Status ihrer Besucher nicht oder nur stichprobenartig zu überprüfen – „das machen leider sehr viele Gastronomen“, beklagt Melek Firik, Betriebsleiterin des Restaurants Alex auf der Schloßstraße. „Und wir haben viele Gäste, die sich dann wundern: ,Wie? Sie kontrollieren?’“ Im Alex laufe es nämlich anders, hier müsse jeder die Impfung, die überstandene Infektion oder einen negativen Test nachweisen, dieser darf nicht älter sein als 48 Stunden.
Verschärfte 3G-Regel gilt für Clubs
Eine strengere 3G-Regel als in der allgemeinen Gastronomie gilt für Clubs, in denen sich Leute zum Tanzen treffen.
Dort muss an der Tür ein Nachweis über die Impfung, eine überstandene Corona-Infektion oder einen negativen PCR-Test vorgezeigt werden.
Auf dieser Grundlage konnten auch Mülheimer Diskotheken am letzten August-Wochenende erstmals wieder öffnen.
„Wir achten sehr darauf“, versichert die Restaurantleiterin, „es wird ja nicht ohne Grund so gemacht. Und ich finde es traurig, wenn sich andere Gastronomen nicht daran halten.“ Über eine Verschärfung in Richtung 2G werde im Alex nicht nachgedacht, sagt Melek Firik. „Wir halten uns an die gesetzlichen Vorschriften. Aber wir würden uns freuen, wenn die Infektionszahlen bald heruntergehen und die Regeln aufgehoben würden.“
Traditionskneipe Rauchfang: Zu 90 Prozent Stammgäste, die doppelt geimpft sind
Mit Zuversicht gehen auch Claus und Petra Kandelhardt, Betreiber der Mülheimer Traditionskneipe Rauchfang, in den heraufziehenden Herbst. „GGG ist ausreichend“, sagen sie. „Hoffen wir, dass durch Erhöhung der Impfquote, ähnlich wie in England und anderen Ländern, sämtliche Beschränkungen fallen.“
Der Rauchfang habe zu 90 Prozent Stammgäste, die doppelt geimpft sind. Dies sei schon digital hinterlegt. „Der Rest zeigt beim Eintritt den Nachweis.“ Das Gastronomen-Paar Kandelhardt hat übrigens den Eindruck, dass die Kontrollen in Lokalen „sehr ernst“ genommen würden. „Jedenfalls hier bei uns in Mülheim.“