Mülheim. Um den Rechtsstreit abzuwenden, ziehen CDU, Grüne und SPD den Beschluss zum Anwohnerparken zurück. Nun soll die Stadt Mülheim eine Lösung finden.

Das seit nunmehr drei Jahren diskutierte Anwohnerparken im Südviertel scheint im Kreisverkehr festzustecken: Nachdem die Verwaltung zuletzt damit drohte, einen Beschluss der Politik in der Bezirksvertretung 1 rechtlich einzukassieren, weil durch vorhandene Parkhäuser ausreichend Parkfläche in der Nähe seien, sieht diese offenbar nur noch einen Ausweg – einen Prüfauftrag an die Verwaltung.

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MBI wirft Verwaltung „ein Quäntchen Willkür“ vor

Und so brach sich der Frust einer offenbar inzwischen ratlosen Politik in der vergangenen BV 1 deutlich Bahn: „Wir machen hier einen Slalom nach dem anderen. Neinsagen ist immer einfach, wir erwarten eine Arbeit der Verwaltung“, wetterte Peter Pickert (SPD) über „kleinkariertes“ Verhalten im Rathaus. MBI-Frau Eva-Annette Klövekorn witterte gar, das Verhalten der Verwaltung „könnte ein Quäntchen Willkür tragen“.

Doch die unterstellte Sturheit ist augenscheinlich auf beiden Seiten des Ratssaals zu finden: Dass die Verwaltung den Beschluss der BV1 über eine Bewohnerparkregelung im Bereich der Straßen Muhrenkamp und Paul-Essers-Straße sowie Kämpchen- und Gerberstraße einkassieren würde, hatte diese bereits zur Abstimmung im vergangenen August 2020 angekündigt. Notfalls sogar per Gericht.

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SPD, CDU und Grüne ziehen ihren Beschluss zurück und lassen Varianten prüfen

SPD, CDU und Grüne ließen sich damals von der Ankündigung jedoch nicht überzeugen und drückten ihren Beschluss durch. Knapp ein Jahr später nun ziehen CDU, Grüne und SPD kleinlaut zurück, sehen aber noch immer keine andere Lösung, als das Anwohnerparken erneut durch die Verwaltung „prüfen“ zu lassen.

Dabei sollen für eine Bewohnerparkzone zwei Varianten betrachtet werden: Zum einen die Einrichtung einer auf 1000 Meter begrenzten Zone, in der die Parkscheinpflicht für alle öffentlichen Parkplätze gilt. Damit wären dort alle Parkplätze kostenpflichtig. Die zweite Variante soll zum anderen nur weniger als die Hälfte der öffentlichen Parkplätze für das Anwohnerparken ausweisen. Für die übrigen Stellflächen soll eine Parkscheibenregelung gelten.

Beide Varianten sind längst in ähnlicher Weise vorgeschlagen und von der Verwaltung mit Verweis auf nahe Parkhäuser abgelehnt worden. CDU, Grüne und SPD glauben jedoch mit der Begrenzung auf 1000 Meter sowie einer Einschränkung der Anwohnerparkplätze auf unter 50 Prozent einen Hebel gefunden zu haben, der einer rechtlichen Prüfung standhält.

Hinter den Kulissen scheint die Sorge um einen Gesichtsverlust groß

Die Verwaltung habe Kompromissbereitschaft signalisiert, teilte die BV-Ausschussvorsitzende Britta Stalleicken mit. Hinter den Kulissen verwunderte diese Wende der Verwaltung nicht. Mancher vermutet den Druck des neuen CDU-Oberbürgermeisters Marc Buchholz dahinter. Denn ein Prozess der Verwaltung gegen den Beschluss der eigenen Partei würde nicht ohne möglichen Gesichtsverlust auf beiden Seiten einhergehen.

Einzig die FDP hielt gegen den Prüfauftrag: „Es entstehen damit nur weitere Verdrängungseffekte. Auch das Anwohnerparken in der Altstadt wäre überflüssig“, argumentiert Joachim vom Berg.