Mülheim. Sieben Jahre nach der fristlosen Kündigung hat das Landgericht im Strafprozess gegen Mülheims Ex-Stadtmanager Heinz Rinas das Urteil gesprochen.

20 Verhandlungstage und rund 50 Zeugenbefragungen hat es seit dem Verhandlungsauftakt im März vor dem Landgericht Duisburg gegeben. Am Montag nun fiel gut sieben Jahre nach der unrühmlichen Entlassung des ehemaligen Chefs der Mülheimer Seniorendienste, Heinz Rinas, das Urteil. Von ursprünglich 128 Anklagepunkten war am Ende wenig übriggeblieben. Entsprechend fiel das Urteil aus.

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Letztlich verhängte die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes am Montag eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen Rinas; aufgrund der langen Verfahrensdauer gelten drei Monate davon bereits als verbüßt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Anklagepunkte zur Bestechlichkeit: Gericht sieht keine hinreichenden Beweise

Von dem mutmaßlich ausgeprägten Korruptionsnetzwerk, das Rinas in seiner kurzen Zeit als Geschäftsführer der Seniorendienste laut Berichten der LKA-Ermittler aufgebaut haben soll, war im Urteil nun gar keine Rede mehr. Dass sich Rinas im Gegenzug für volumenträchtige Auftragsvergaben Bestechungsgelder habe bezahlen lassen, ließ sich vor Gericht trotz verdächtiger Geldflüsse nicht hinreichend beweisen. Bereits am vorletzten Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter deutlich gemacht, dass es dem Gericht trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen sei, mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei in diesem Punkt qualitativ nicht ausreichend.

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In mehr als sieben Monaten, die sich der Strafprozess nun hingezogen hat, konnten gleich mehrere maßgebliche Zeugen, weil verstorben, gar nicht mehr gehört werden. Andere machten Erinnerungslücken geltend. So hatte das Gericht Ende September bis auf drei Anklagepunkte alle anderen bereits vom Verfahren abgetrennt, mangels Aussicht auf strafrechtliche Relevanz.

Rinas setzte städtische Mitarbeiter für seine privaten Zwecke ein

Zur Verurteilung führten nun noch drei Fälle der Untreue. Allesamt waren sie darin begründet, dass Rinas in seiner Zeit als Geschäftsführer Mitarbeiter der Seniorendienste während deren Arbeitszeit (und darüber hinaus) für seine privaten Angelegenheiten eingesetzt hatte.

Heinz Rinas, Ex-Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste, am Montag vor dem Abschluss des Strafprozesses gegen ihn mit seinem Mülheimer Anwalt Andreas Schmidt.
Heinz Rinas, Ex-Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste, am Montag vor dem Abschluss des Strafprozesses gegen ihn mit seinem Mülheimer Anwalt Andreas Schmidt. © FFs | Michael Dahlke

In einem Fall handelte es sich um private Dienste eines heute 34-Jährigen, der bei der städtischen Gesellschaft als IT-Administrator tätig war. Er hatte im August erneut das geschildert, was er schon im Zivilprozess zu Protokoll gegeben hatte, bei dem Rinas zu gut einer Viertelmillion Euro Schadenersatz verurteilt worden war.

Mitarbeiter musste sich zu jeder Zeit in Rufbereitschaft für seinen Chef halten

Auf Geheiß von Rinas stand er nach eigener Aussage zu jeder Zeit in Rufbereitschaft für seinen Chef. Er kümmerte sich um Rinas private Handyverträge und stand bei technischen Problemen im Privathaushalt parat. Er erledigte für ihn Kurierfahrten, wickelte für ihn Retouren privater Internet-Bestellungen ab, leerte den Briefkasten von Privatmann Rinas, fuhr nach Köln, um dort in einer privaten Immobilie von Rinas den Stromzähler abzulesen. Er scannte private Bilder von Rinas ein, brachte Lebensmittel aus der Küche eines Seniorenheims zu Rinas nach Hause, hatte ihm einen Sonnenbrillen-Aufsatz zu besorgen und, und, und.

„Ich war sein persönlicher Assistent auch für private Anliegen. Unabhängig von der Uhrzeit war ich Tag und Nacht bereit“, hatte der 34-Jährige ausgesagt. Er habe sich unter Druck gesetzt gesehen, so der Zeuge. Er habe Angst gehabt, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn er Rinas mal einen Wunsch ausgeschlagen hätte. Während Rinas vor Gericht von einem nahezu freundschaftlichen Verhältnis sprach, sprach der 34-Jährige von einem „sehr strengen Verhältnis“ und davon, dass Rinas offen mit Kündigung gedroht habe. „Da mache ich doch, was er sagt.“

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Gericht bemisst nachweisbaren Untreueschaden auf knapp 30.000 Euro

Die zwei weiteren im Urteil eingeflossenen Untreue-Fälle bezogen sich auf den Einsatz von Rinas’ persönlicher Assistentin für private Zwecke – etwa auf das Kümmern um Zeitschriften-Abos oder das Einberufen einer Eigentümerversammlung für ein Haus in Köln, wo Rinas eine Messewohnung besaß. Auch ließ Rinas die Assistentin die Buchhaltung eines privat betriebenen Instituts erledigen. Dafür ließ er die Mitarbeiterin auf Kosten der Stadttochter gar an einer Schulung in Stuttgart teilnehmen. Den Untreueschaden in allen drei Fällen schätzte das Gericht am Ende auf knapp 30.000 Euro.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende der 20 Verhandlungstage auf zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil Rinas weder Reue noch Verantwortungsbewusstsein gezeigt und dabei noch Zeugen „herabgewürdigt und beleidigt“ habe.

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Rinas-Verteidiger forderte, es bei einer kleinen Geldstrafe zu belassen

Rinas-Verteidiger Andreas Schmidt forderte hingegen, es bei einer „kleinen Geldstrafe“ zu belassen, weil Rinas die besagten Untreue-Fälle einerseits von Beginn an eingeräumt und der 62-Jährige darüber hinaus seit Jahren schon genug unter den öffentlichen Vorwürfen zu leiden gehabt habe.

Rinas: Seniorendienste war kein Selbstbedienungsladen

Heinz Rinas selbst sprach am Ende des Strafprozesses davon, sieben Jahre diffamiert worden zu sein. Die Beamten des LKA hätten „lediglich erfolgsorientiert ermittelt“, seien entlastendenden Hinweisen nicht nachgegangen.

„Ich habe die Seniorendienste nicht zum Selbstbedienungsladen gemacht“, sagte der 62-Jährige, der heute vor den Ruinen seiner Existenz steht mit rund 400.000 Euro Schulden. Er bezieht Arbeitslosengeld und ist gesundheitlich mit einem Pflegegrad 2 stark angeschlagen.

Rinas stellte sich als Opfer eines „doppeltes Spiels“ dar, was die städtische Beteiligungsholding BHM mit ihm getrieben habe. Schließlich habe „eine Mitarbeiterin der BHM acht Stunden pro Tag bei uns in der Buchhaltung gesessen, dann hat sie ihre Controlling-Funktion wohl nicht wahrgenommen“.

Da sei von ihm das Bild eines Kleinkriminellen gezeichnet worden, der auf Kosten der Stadttochter bei Aldi Milch und Süßigkeiten eingekauft habe – und das Bild „als Spinne im Netz eines Korruptionsnetzwerkes“. Von all den Vorwürfen sei nichts geblieben, außer der Verlust an Reputation für Rinas.

Das Gericht pendelte sich daraufhin in der Mitte zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein: acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.