Mülheim. . Das Landgericht hat die Staatsanwaltschaft im Fall Rinas gerüffelt. Dass es 15 Monate nach der Strafanzeige gegen den Ex-Chef der Seniorendienste noch keine Durchsuchungen gab, lasten Ermittlungsrichter einer schlampig agierenden Ermittlungsbehörde an.
Im Korruptionsverdachtsfall um den geschassten Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste, Heinz Rinas, hat sich die Staatsanwaltschaft Duisburg in der Vergangenheit offensichtlich schwerwiegende Versäumnisse und Schlampigkeiten geleistet, die im Januar Hausdurchsuchungen der Ermittler in Privat- und Geschäftsräumen von insgesamt 16 Beschuldigten unmöglich gemacht haben.
Dies geht aus einer veröffentlichten Entscheidung des Landgerichtes Duisburg aus März 2014 hervor. Beim Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt gegen die zuvor erfolgte Weigerung des Duisburger Amtsgerichtes, die beantragten Durchsuchungen beim Hauptbeschuldigten Rinas und weiteren 15 Beschuldigten zu Hause und in Geschäftsräumen von insgesamt 28 Firmen in Mülheim und anderswo freizugeben.
Mangelhafter Antrag der Ermittlungsbehörde
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes wirft der Staatsanwaltschaft in ihrer besagten Entscheidung mit deutlichen Worten vor, das rechtliche Einmaleins zur Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen grundlegend und unter mehreren Aspekten missachtet zu haben. Mit dem mangelhaften Antrag der Ermittlungsbehörde sei dem Erfordernis nicht Rechnung getragen worden, dass der grundgesetzlich gesicherte Schutz der Privatsphäre vor übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer Durchsuchung gewährleistet sei.
Ermittler wollen „mit Hochdruck“ weiterermitteln
„Mit Bedauern hat die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Landgericht Duisburg zur Kenntnis nehmen müssen“, nahm die Ermittlungsbehörde auf Anfrage Stellung. „Dessen ungeachtet setzt die Staatsanwaltschaft zusammen mit den polizeilichen Ermittlern mit Hochdruck ihre Ermittlungen fort.“
In seiner Begründung zur Beschwerdeentscheidung nennt das Landgericht auch bislang nicht bekannte Anschuldigungen, die die Ermittler gegen Heinz Rinas vorbringen. Neben dem Vorwurf, ein Korruptionsnetzwerk rund um die Seniorendienste aufgebaut zu haben, ist dabei auch von Steuerhinterziehung die Rede.
Das Gericht verpasst der Staatsanwaltschaft diesbezüglich für einen offenbar äußerst dünnen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses eine schallende Ohrfeige. So bleibe im Antrag unklar, „welche einzelnen Taten welchen Beschuldigten und aufgrund welcher Beweismittel zur Last gelegt werden sollen und inwieweit der Kreis der zu suchenden Beweismittel eingegrenzt werden kann“. Unkonkret, sehr unvollständig – das Gericht straft die Staatsanwaltschaft für augenscheinliche Unprofessionalität ab, die Durchsuchungen bis heute, 15 Monate nach der Strafanzeige gegen Rinas, nicht möglich gemacht hat.
Landeskriminalamt hatte laut Gericht gute Argumente geliefert
Dabei hatte die Staatsanwaltschaft laut Gericht gute Karten in der Hand, um Durchsuchungen zu rechtfertigen. Das Landeskriminalamt habe Mitte Dezember 2013 mit einem Zwischenbericht zu den Ermittlungen eine Steilvorlage geliefert. Es habe „eine ganze Reihe von verdächtigen Vorgängen und Geschäftsbeziehungen“ von Rinas zu anderen Unternehmen offengelegt und konkret aufgelistet, wonach zu suchen sein sollte. All dies habe die Staatsanwaltschaft in der Antragsbegründung unberücksichtigt gelassen. Es könne nicht Aufgabe der Ermittlungsrichter sein, einen solchen unzureichenden Antrag zu heilen.