Mülheim. Ein Verdächtiger des Sexualdelikts ist zurück nach Bulgarien gezogen, einer sitzt in U-Haft. Die Restlichen besuchen bald eine neue Schule.

Ein Verdächtiger des Sexualdelikts, das sich am 5. Juli am Eppinghofer Bruch in Mülheim ereignete, ist zurück nach Bulgarien gezogen. Das teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit und bezieht sich auf Angaben der Stadt Mülheim. Der Hauptverdächtige ist weiter in Untersuchungshaft, die anderen drei mutmaßlichen Täter besuchen nach den Ferien eine andere Schule.

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Welche – das teilt die Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage nicht mit. „In Absprache mit den Eltern und Schulen wird zurzeit nach Möglichkeiten für die Beschulung gesucht, die den individuellen Voraussetzungen entsprechen“, heißt es von einer Sprecherin der Bezirksregierung.

14-jähriger Hauptverdächtiger ist weiterhin in U-Haft

Der Schulbesuch werde, sobald Schulen gefunden sind, von Schulsozialarbeitern, Schulpsychologen und dem Jugendamt begleitet. Weitere Einzelheiten will die Bezirksregierung aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht mitteilen.

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Der 14-jährige Hauptverdächtige ist weiterhin in Untersuchungshaft. Er soll das Opfer schon vor der Tat Anfang Juli vergewaltigt haben, so die Duisburger Staatsanwaltschaft. Über eine möglicherweise weitere Beschulung ist erst nach Abschluss des juristischen Verfahrens zu entscheiden, so die Sprecherin weiter.

Verdächtige wurden vor den Ferien von der Schulpflicht befreit

In den vergangenen Wochen überlegte die Bezirksregierung in Düsseldorf gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Stadt Mülheim, wie es nach den Ferien weiter gehen soll. In der Woche vor den Sommerferien, die unmittelbar nach der Tat war, wurden die fünf Verdächtigen von der Schulpflicht befreit.

Generell gehe die Bezirksregierung in Fällen, in denen Schüler verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, sehr individuell vor, teilte eine Sprecherin Mitte August auf Anfrage mit: „Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen, für die es keine allgemeinen Vorgaben oder Verfahrensanweisungen gibt“, so die Sprecherin.

Vorgehensweise bei minderjährigen Verdächtigen ist individuell

Das Vorgehen sei davon abhängig, ob und wie zum Beispiel das Jugendamt tätig wird. Es könnte unter anderem darüber nachdenken, die Kinder aus den Familien zu nehmen oder therapeutische Maßnahmen durchzuführen. Zudem kann die Entscheidung, wie es für die Schüler weitergeht, davon beeinflusst werden, ob bei ihnen eine sonderpädagogische Unterstützung notwendig ist.

Am 5. Juli sollen fünf Kinder und Jugendliche, die zwischen zwölf und 14 Jahren alt sind, eine junge Mülheimerin vergewaltigt haben. Der 14-jährige Hauptverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.

Berichterstattung zur mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim