Mülheim. Ein Verdächtiger (14) im Fall der Gruppenvergewaltigung soll das Opfer schon vor der Tat im Juli vergewaltigt haben – so die Staatsanwaltschaft.

Der 14-jährige Hauptverdächtige im Mülheimer Vergewaltigungsdelikt soll das Opfer schon vor der Tat am 5. Juli vergewaltigt haben. Die Duisburger Staatsanwaltschaft teilt mit, dass die Tat an einem „nicht näher zu bestimmenden Datum im Sommer 2019“ stattgefunden haben soll.

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Der Haftbefehl wurde demnach erweitert. Deshalb – und aufgrund des Haftbefehls vom 8. Juli – bleibt der 14-Jährige auch weiterhin in Untersuchungshaft.

Antrag auf Haftprüfung zurückgenommen

Zuvor hatte der Verteidiger des Verdächtigen einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, den er am Dienstag zurückgenommen habe.

Da die Ermittlungen andauern, gibt die Staatsanwaltschaft aus Opferschutzgründen und aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz derzeit keine weiteren Auskünfte.

Das gegen die beiden strafunmündigen Beschuldigten wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingeleitete Ermittlungsverfahren sei zwischenzeitlich eingestellt worden, so die Staatsanwaltschaft weiter. Die beiden Zwölfjährigen seien nach dem Strafgesetzbuch schuldunfähig.

Wann Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest

Wann die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, beziehungsweise wann ein Verfahren eröffnet wird, konnte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage nicht sagen. „Auch wenn wir mit beschleunigter Geschwindigkeit an dem Fall arbeiten, kann das noch ein paar Wochen dauern“, sagte die Sprecherin.

Berichterstattung zur mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim