Herne. Die Anwohner der Gartenstadt Eickel dürfen auf weniger Verkehr hoffen. Auf 18 Straßen der Fahrradzone haben Fahrräder Vorfahrt. Was das bedeutet.

Abkürzungen durch die kleinen Straßen im Quartier Gartenstadt in Eickel sind passé. Am Donnerstag hat die Stadt Herne dort offiziell die erste Fahrradzone eingerichtet und somit völlig neue Regeln für den Straßenverkehr eingeführt. Das Pilotprojekt betrifft 18 Straßen, auf denen zunächst für die Testphase von einem Jahr Fahrräder Vorrang haben.

„Das Fahrrad ist eines der wichtigsten Verkehrselemente“, sagt Roberto Gentilini, Vorsitzender des Mobilitätsausschusses bei der offiziellen Eröffnung der Zone. „Das Wichtigste, um die Leute aufs Fahrrad zu bekommen, ist das Gefühl von Sicherheit“, so der SPD-Ratsherr. Dieses werde durch Fahrradstraßen – oder nun sogar eine ganze Fahrradzone – deutlich verbessert.

Dabei gelten in der Fahrradzone folgende Regeln: Im gesamten Bereich gilt für alle „Rechts vor Links“. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt. Radfahrerinnen und -fahrern ist es ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Autofahrer müssen hingegen – wie grundsätzlich innerorts – 1,50 Meter Abstand halten, was in den schmalen Straßen des Quartiers fast überall bedeutet, dass sie die Fahrradfahrer nicht überholen können. Die Gehwege bleiben hingegen den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Einzige Ausnahme seien Kinder unter acht Jahren, die auch in einer Fahrradzone auf dem Gehweg fahren müssen. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg nutzen. Das Parken ist gestattet.

Herne: Anwohner dürfen in Fahrradzone fahren

Unter dem Verkehrsschild, das auf die Fahrradzone Gartenstadt hinweist, ist als Ergänzung ein „Anlieger frei“-Schild aufgehängt worden. Dieses verweist darauf, dass Anwohner sowie Personen, die ein Anliegen haben, die Straßen befahren dürfen. Somit wird es Eltern gestattet sein, sobald die Kita am Veilchenweg wieder eröffnet ist, ihre Kinder auch mit dem Auto dorthin zu bringen. Auch Nutzerinnen und Nutzer der Kleingartenanlagen dürfen die Straßen passieren. Sonstige Autofahrer dürfen die Straßen jedoch nicht mehr befahren. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Diese 18 Straßen im Quartier Gartenstadt in Eickel gehören nun zur Fahrradzone.
Diese 18 Straßen im Quartier Gartenstadt in Eickel gehören nun zur Fahrradzone. © Stadt Herne

„Ich finde es gut“, sagt Anwohnerin Dagmar Vollmer. Sie selbst sei zwar nicht mehr so viel mit dem Rad unterwegs, freut sich aber die Einführung der Fahrradzone. „Als der Kreisverkehr noch nicht da war, sind hier viele Autofahrer als Abkürzung durchgefahren“, sagt sie. Wie viel zusätzliche Beruhigung die Fahrradzone nun bringe, könne sie nicht sagen.

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Bis zur Eröffnung der Fahrradzone hat es einen langen Weg gegeben, schildert Ulrich Syberg (SPD), Vorsitzender des Planungsausschusses und früherer Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Die Ausweisung von Fahrradzonen sei erst seit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung 2020 möglich. Die Bezirksvertretung Eickel hatte daraufhin auf Anregung der SPD-Fraktion die Straßenverkehrsbehörde um die Prüfung der Anordnung einer Fahrradzone in diesem Gebiet gebeten. Nach einer einjährigen Pilotphase solle der Ausschuss über die gewonnenen Erkenntnisse informiert werden und dann über eine mögliche dauerhafte Einrichtung der Fahrradzone entschieden werden.

Ab jetzt haben Fahrradfahrer hier Vorrang. Nur Anlieger dürfen die insgesamt 18 Straßen überhaupt mit einem Pkw befahren.
Ab jetzt haben Fahrradfahrer hier Vorrang. Nur Anlieger dürfen die insgesamt 18 Straßen überhaupt mit einem Pkw befahren. © Meinke

In der Fahrradzone gelten die gleichen Regeln wie in einer Fahrradstraße, von denen es bereits welche in Herne gibt – so etwa auf der Bochumer Straße, dem Hoverskamp in Baukau und als halbe Fahrradstraße auf dem Westring auf Höhe des Schlossparks. Wenn es nach Roberto Gentilini geht, sollen möglichst bald noch einige dazu kommen. So gebe es in der kommenden Woche ein Treffen mit den Bezirksbürgermeistern, um passende Straßen auszuloten. Er selbst habe in Mitte bereits zwei Straßen im Kopf, wolle diese vorerst aber noch nicht öffentlich nennen.

>>>WEITERE INFORMATIONEN: Diese Straßen sind betroffen

  • Die Fahrradzone wird im Wesentlichen durch die umliegenden Straßen Holsterhauser Straße, Dorstener Straße, Herzogstraße und Königstraße begrenzt.
  • Im Einzelnen umfasst die Zone die folgenden Straßen: Ahornweg, Asternweg, Blumenplatz, Dahlienweg, Fliederweg, Friedrich-Becker-Straße, Gladiolenweg, Jasminweg, Krokusweg, Kuhkampweg, Maiglöckchenweg, Nelkenweg, Narzissenweg, Prälat-Schneider-Straße, Rosenring, Sonnenblumenweg, Tulpenweg und Veilchenweg.