Jutta Hüppop, Rechtsanwältin des Mietervereins, warnt vor dem Wärmecontracting. Ein Gastbeitrag.

Eine neue Form der Wärmelieferung kann zur Kostenfalle werden: das Wärmecontracting. Bei dem überschreibt oder verkauft der Vermieter seine Heizungsanlage einem anderen. Dieses ist der so genannte Wärmelieferant. Da dem Wärmelieferanten nunmehr die Heizung gehört, ist er auch für die Instandhaltung der Anlage zuständig.

Der betroffene Hattinger und sein erwachsener Sohn wohnen im selben Haus der Deutschen Annington im Ortsteil Winz-Baak. Ihre Wohnungen sind gleich groß, die Mieten gleich hoch. Krass unterschiedlich sind aber ihre Heizkosten. Für 2008 erhielt der Sohn eine Abrechnung, die die Gesamtkosten für das Haus mit 2390 Euro bezifferte. In der Abrechnung des Vaters kostete die Beheizung desselben Hauses 3940 Euro!

Ursache der Kostenexplosion: Der Vater wohnt erst seit wenigen Jahren dort. In seinem neuen Mietvertrag steht etwas von Wärmecontracting. Die Folge ist, dass dem Mieter zukünftig anteilige Kosten für die Instandhaltung der Heizungsanlage in Rechnung gestellt werden und auch Kosten für die Verwaltung des Wärmelieferanten. Wenn der Vermieter für die Beheizung sorgt, stecken diese Kosten in der Miete. Weitere Folge: Es wird teurer, als wenn der Vermieter lediglich Kosten für Gas oder Öl in Rechnung stellt.

Hinzu kommt, dass die Kosten der Wärmelieferung völlig undurchschaubar sind. Ähnlich wie bei der Fernwärme wird ein „Grundpreis” und ein „Arbeitspreis” erhoben. Wie sich diese zusammensetzen, welchen Gewinn der Contractor macht, erfährt der Mieter nicht – nicht einmal, wie viel Gas oder Öl überhaupt verbraucht wurde. Ob ein Vermieter die Kosten des Wärmecontractings fordern darf, kann man im Mietvertrag ersehen, wenn dort etwa steht, dass dem Mieter Kosten der „Wärmelieferung” in Rechnung gestellt werden oder aber die Kosten „gem. § 7 Abs. 4 Heizkostenverordnung”.

Der erwähnte Vater aus Winz-Baak wäre heute froh, hätte er diesen Mietvertrag gar nicht unterschrieben. Sein Sohn hat mehr Glück: Im laufenden Mietverhältnis darf der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters auf Wärmecontracting umstellen.

Daher der dringende Rat des Mietervereins: Mietverträge genau überprüfen. Zur Not sollte man auf die Anmietung einer solchen Wohnung verzichten.