Gladbeck. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Paar aus Gladbeck Subventionsbetrug vor. Die als Zeugin geladene Steuerberaterin verweigert die Aussage.

Subventionsbetrug wirft die Staatsanwaltschaft einem Paar vor, das sich jetzt am Amtsgericht Gladbeck verantworten muss. Die 45-Jährige und ihr zwei Jahre älterer Lebenspartner sollen zu Unrecht Coronahilfen beantragt und kassiert haben. Sie war seinerzeit Chefin eines Einzelhandelsgeschäfts in Gladbeck, er arbeitete dort als Angestellter. Jetzt führt ein gemeinsamer Sohn das Unternehmen.

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Im März 2020 ging der erste Antrag auf NRW-Soforthilfe bei der Bezirksregierung in Münster ein. Die überwies 9000 Euro. Im Februar 2021 folgte ein Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe. 18.839,17 Euro wurden bewilligt und in zwei Raten ausgezahlt. „Weil falsche Angaben gemacht wurden“, sagt die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft spricht von wahrheitswidrigen Angaben im Antrag

Im Antragsformular sei unter anderem wahrheitswidrig erklärt worden, dass das Unternehmen sich vor Ausbruch der Pandemie und vor dem Lockdown nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden habe. Tatsächlich hätten schon zuvor erhebliche Liquiditätsengpässe bestanden. Von Schulden beim Finanzamt in Höhe von 10.000 Euro, bei der Krankenkasse von 4000 Euro war in der Gerichtsverhandlung die Rede.

„Niemand hat mir gesagt, dass ich Insolvenz anmelden muss.“
Angeklagte

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    eröffnet. Die Angeklagte reagierte vor Gericht mit Unverständnis: „Niemand hat mir gesagt, dass ich Insolvenz anmelden muss.“ Die Anträge auf Coronahilfen habe sie gestellt, weil ihre Steuerberaterin dafür grünes Licht gegeben habe. Ob sie selbst oder die Fachfrau die Anträge ausgefüllt hat, wollte die 45-Jährige auf Anraten ihres Anwalts nicht beantworten.

    Steuerberaterin schweigt auf Anraten ihres Anwalts

    Die Steuerberaterin war als Zeugin geladen. Die Angeklagte hatte sie zwar von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden, als Richter Torsten Dostal die Zeugin darauf hinwies, dass sie Fragen nicht beantworten müsse, wenn sie sich selber strafbar machen könnte, erklärte sie aber: „Auf Anraten meines Anwalts möchte ich nichts sagen.“

    Der Insolvenzverwalter, der in seinem Gutachten schon vor dem zweiten Antrag auf Coronahilfen die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bestätigt hatte, war der Ladung des Gerichts nicht gefolgt. Weil die Verteidigung ihn noch als Zeugen hören will, wurde die Verhandlung unterbrochen.