Gladbeck. Für vier Firmen hatte ein 78-Jähriger Corona-Soforthilfen beantragt, dabei falsche Angaben gemacht. Das brachte ihn nun vors Amtsgericht.

Weil er für vier Firmen zu Unrecht Corona-Soforthilfen beantragt und wegen falscher Angaben dafür je 9000 Euro Landesmittel kassiert hat, ist ein 78-Jähriger vom Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck zu einer einjährigen Haftstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit verurteilt worden.

Der Angeklagte aus Gladbeck ist in der Immobilienbranche

„Das war ein Fehler von mir“, räumte der Angeklagte, der als Geschäftsführer bzw. Mitgesellschafter in der Immobilienbrache tätig ist, ein. Er habe geglaubt, die Beihilfen beantragen zu dürfen, weil zwei wichtige Mieter ihn nach Ausbruch der Pandemie gefragt hätten, ob er wegen der schlechten Zeiten eventuell auf einen Teil der Miete verzichten könne. „Für einen solchen Fall brauchte ich dieses Geld als Sicherheit. Wenn die Mieten ausgefallen wären, hätte ich Probleme mit meiner Bank bekommen.“

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Die Mieten seien weiter geflossen, die Corona-Soforthilfe habe er auf dem Girokonto gelassen und mittlerweile samt Zinsen zurückgezahlt. „Damit haben Sie allerdings drei Jahre gewartet“, warf ihm der Staatsanwalt vor. „Selbst, nachdem bereits Anklage erhoben war, hat es noch ein Jahr gedauert. Warum?“ Erst zu diesem Zeitpunkt sei klar gewesen, dass es für ihn keine Liquiditätsengpässe gebe, lautete die Antwort des Angeklagten.

Der Sohn des 78-Jährigen sollte als Zeuge aussagen

Der Sohn des 78-Jährigen, mit dem Vater offenkundig völlig zerstritten, sollte als Zeuge aussagen. Nach dem Geständnis des Angeklagten verzichteten alle Prozessbeteiligten auf seine Aussage – sehr zu dessen Unwillen: „Schade, ich könnte viel zur Aufklärung beitragen“, beschwerte er sich und zeigte einen dicken Aktenordner. In einer Verhandlungspause wurde er noch deutlicher: „Ich habe den Stein erst ins Rollen gebracht, und jetzt will man mich nicht hören. Der lacht sich kaputt, und morgen bescheißt er den Nächsten.“

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Das Gericht wertete das Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass das zu Unrecht kassierte Geld zurückgezahlt wurde, als strafmindernd. Zu seinen Lasten wies der Vorsitzende Richter Markus Bley auf sechs Vorstrafen hin, darunter wegen Insolvenzverschleppung, Meineids und Unterschlagung. Verwerflich sei auch die Ausnutzung der besonderen Situation in der Coronakrise. Dennoch setze das Gericht die Strafe zur Bewährung aus, weil es davon ausgehe, dass „ähnliche Delikte in Zukunft nicht mehr zu erwarten sind“. Kommentar des Sohnes im Zuhörerraum: ein hämisches Lachen.