Gladbeck. Ein 39-Jähriger schlug mehrmals in Gladbecker Kellern zu, um seine Drogensucht zu finanzieren. In zwei Fällen kam er mit Freisprüchen davon.
Um seine Drogensucht zu finanzieren, hat ein 39-Jähriger aus den Kellern zweier Mehrfamilienhäuser Werkzeuge und Arbeitsgeräte gestohlen und weiterverkauft. Das Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verurteilte den mehrfach vorbestraften Mann, der aus der Justizvollzugsanstalt Essen vorgeführt wurde, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Vier Taten legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, begangen im Herbst 2020. An der Roßheidestraße nutzte er eine offen stehende Haustür, um in den Keller zu gelangen. Das Gebäude verließ er mit zwei gefüllten großen Taschen. Unterwegs traf er einen Bekannten. Der Hauseigentümer, dessen Frau ihn auf drei Männer mit großen Tragetüten vor dem Haus aufmerksam gemacht hatte, wie er als Zeuge aussagte, suchte nach ihnen. Er entdeckte zwei Männer, auf die die Beschreibung passte, auf dem Parkplatz eines Discounters. Als er sie zur Rede stellen wollte, rannte der 39-Jährige weg. Sein angeblicher Komplize sagte als Zeuge, er sei am Diebstahl nicht beteiligt gewesen, habe den 39-Jährigen unterwegs zufällig getroffen. Einen Monat später gelangte der Beschuldigte auf nicht geklärte Weise in ein Haus an der Straße „Im Linnerott“, brach eine Kellertür auf und verschwand auch dort mit diversen Werkzeugen. Beide Taten räumte er ein.
Zweifel: Wie hätte ein Mann zwei Fahrräder fortschaffen sollen?
Am selben Tag wurde ein weiterer Diebstahl dieser Art in einem anderen Keller des Hauses entdeckt, und aus dem Gemeinschaftskeller waren zwei Fahrräder verschwunden. An diese beiden Vorfälle könne er sich nicht erinnern, sagte der 39-Jährige.
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Obwohl es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Angeklagte für alle Diebstähle verantwortlich sei, blieben bei den beiden letzten Taten Restzweifel, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. So sei beispielsweise nicht erklärbar, wie er zwei Fahrräder und die übrige Beute allein hätte wegschaffen können. Die Erinnerungslücken könnten mit seinem Drogenkonsum und der langen Zeitspanne seit der Tat erklärt werden. Das Urteil deshalb hier: Freispruch.
Schlechte Sozialprognose für Dieb: Es besteht Fluchtgefahr
Klar dagegen war nach dem Geständnis des Angeklagten seine Täterschaft in den zwei anderen Fällen des besonders schweren Diebstahls. Zulasten des 39-Jährigen wertete das Gericht seine erheblichen, zumeist einschlägigen, Vorstrafen und die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Zudem sei er mehrmals während einer Bewährungszeit straffällig geworden.
Das Gericht könne auch keine positive Sozialprognose stellen. Der 39-Jährige sei obdachlos, habe keinerlei Einkünfte und sei schwer kokain- und heroinabhängig. Deshalb könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch der Haftbefehl werde nicht außer Kraft gesetzt, weil Fluchtgefahr bestehe. Falls der Verurteilte eine Suchttherapie antreten wolle, sei das Gericht aber bereit, die Zeit in der Einrichtung auf die Haftstrafe anzurechnen.
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