Gladbeck. Schwere Vorwürfe gegen einen Polizisten – bis hin zu sexuell motivierter Tierquälerei. Davon blieb nun vor Gericht in Gladbeck nicht viel übrig.
3000 Euro Geldstrafe und sechs Monate Führerscheinentzug wegen einer Autofahrt mit 1,5 Promille Alkohol im Blut. Das ist übriggeblieben von fünf Anklagepunkten, derentwegen sich ein 49-jähriger Polizeibeamter vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten musste. Von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten, des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und des Besitzes von Betäubungsmitteln sprach das Gericht ihn auf Kosten der Landeskasse frei.
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Eine 41 Jahre alte Frau, mit der er bis Juni 2022 rund anderthalb Jahre liiert war, hatte den 49-Jährigen mehrfach angezeigt. Am ersten Verhandlungstag war sie als Zeugin nicht erschienen. Jetzt holte sie, wie schon bei der Polizei, quasi zum „Rundumschlag“ gegen ihren Ex-Partner aus.
Am ersten Verhandlungstag war die Belastungszeugin nicht erschienen
Er habe sie häufig geschlagen, auch mit einem Stock, sie geboxt, getreten und gewürgt bis zur Atemnot. „Er hat mich unter Drogen gesetzt, mich kokainabhängig gemacht, mich vergewaltigt. Ich musste neben einer Axt und einem Messer schlafen.“ Er habe sie gezwungen, Fische zu töten und das gefilmt. Auf seinem Handy habe sie weitere Tierquälereien aus sexuellen Motiven gesehen, ebenso schwere sexuelle Misshandlungen von Kindern. Nach einem gemeinsamen Urlaub in Marokko habe er sie zwölf Tage eingesperrt. Am 12. Juni vergangenen Jahres habe sie ihren Sohn gebeten, die Polizei zu informieren. Der 49-Jährige wurde an selben Tag verhaftet, saß 16 Tage in Untersuchungshaft.
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Am ersten Verhandlungstag hatten mehrere Zeugen zugunsten des Angeklagten ausgesagt und die Frau der Verleumdung bezichtigt. Sie habe alles erfunden und die üblen Videos auf sein Handy geladen. Diese Anschuldigungen wies sie vehement zurück. Auf die Frage, ob sie nach der Verhaftung ihres damaligen Partners noch per Sprachnachrichten und WhatsApp Kontakt zu ihm hatte, fielen die Antworten eher verhalten und auch widersprüchlich aus. Bei Handyauswertungen hatte die Polizei allerdings etliche Chats nach der Trennung gefunden, darunter die Bitte, ihr Kokain zu besorgen, Drohungen und der Satz „Ich schaffe es nicht ohne dich.“ Letzteres fiel ihr schließlich wieder ein. Sprachnachrichten bestritt sie: „Er ist in der Lage, sie zu fälschen.“
Staatsanwältin hatte am Ende Zweifel an der Unschuld des Angeklagten
Wie die Videos mit Kinderpornografie und Tierquälerei auf das Smartphone des Angeklagten gelangt sind, konnte auch der Angestellte der Polizei Recklinghausen, der das Handy ausgewertet hatte, nicht eindeutig beantworten. Der Besitzer könne sie heruntergeladen haben. Sie könnten aber auch von anderen aufgespielt worden sein.
Der Staatsanwältin blieben nach der Beweisaufnahme Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Sie hätten gemeinsam Kokain konsumiert. Das mache paranoid und auch aggressiv. Sie forderte eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, er sei Polizist geworden, „weil ich Ungerechtigkeiten und Gewalt vor allem gegen Wehrlose hasse. Ich habe mir in 30 Dienstjahren nie etwas zuschulden kommen lassen. Diese Frau hat mein Leben auf den Kopf gestellt, mich und meine Familie zerstört.“
Amtsgericht in Gladbeck spricht von „einer Vielzahl teils abstrusen Vorwürfen“
Von „einer Vielzahl teils abstrusen Vorwürfen“ gegen den Angeklagten sprach der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. Es sei eine toxische Beziehung gewesen, in der der Polizeibeamte zeitweise die Kontrolle über sein Leben verloren, Betäubungsmittel und Alkohol konsumiert habe. Das sei moralisch fragwürdig, vor Gericht aber gehe es ausschließlich um die strafrechtliche Verantwortung. Viele Fragen könnten nicht beantwortet werden, weil die Anklage in etlichen Punkten vage bleibe und die Hauptbelastungszeugin sich in einige Widersprüche verwickelt habe. Bley: „Nur die Trunkenheitsfahrt ist klar. In allen anderen Anklagepunkten reicht es nicht für eine Verurteilung.“
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Die Erleichterung des 49-Jährigen war riesig. Kein Wunder: „Bei einer Verurteilung von zwölf Monaten Haft oder mehr würde ich aus dem Polizeidienst entlassen, hätte keine Pensionsansprüche und müsste vom Bürgergeld leben. Und die Auswirkungen auf mein Umfeld mag ich mir gar mich vorstellen“, sagte er am Rande der Verhandlung.