Gladbeck. Ein Paar musste sich vorm Gladbecker Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch und Verbreitung kinderpornografischen Materials.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung kinderpornografischen Materials. So lautete die Anklage vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck gegen einen 27-Jährigen und seine drei Jahre jüngere Lebenspartnerin. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, im Frühjahr 2022 ein Video ihres seinerzeit fünfjährigen Sohnes aufgenommen und auf TikTok hochgeladen zu haben. An einer zweiten Tat sei ihr Partner, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist, beteiligt gewesen. Die kurzen Aufnahmen zeigen den unbekleideten Unterkörper des Jungen und Hände, die sein Geschlechtsteil berühren.

Angeklagte erklärt, ihr Sohn (5) habe sich häufig Videos auf TikTok angesehen

„Das war keine böse Absicht und es tut mir sehr leid“, beteuerte die Bulgarin, die seit zwei Jahren in Deutschland lebt. „Ich kannte die Gesetze nicht und verspreche, dass ich das nie wieder mache.“ Ihre Taten begründete sie damit, dass ihr kleiner Sohn sich häufig Videos auf TikTok angesehen habe. Ihre Versuche, das Videoportal zu sperren, seien fehlgeschlagen. Mit den Videos habe sie erreichen wollen, dass TikToK selbst den Account sperrt. Niemand, außer dem Betreiber des Portals, habe die Aufnahmen sehen können.

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Auch ihr Partner bat um Entschuldigung, beteuerte allerdings, in beiden Fällen nicht dabei gewesen zu sein. Die Frau bestätigte das. Auf dem zweiten Video sind Füße einer zweiten Person zu sehen. Das LKA, das die Videos ausgewertet hat, schreibt: „Vielleicht von einem Kind.“ Es sei möglich, dass die ein Jahr ältere Schwester des Jungen mit im Raum war, so die Angeklagte.

Familienhilfe spricht von einem liebevollen Verhältnis zwischen Mutter und Kindern

So wie jetzt vor Gericht, hatten beide Beschuldigten sich auch bei er Polizei und einer Mitarbeiterin der Familienhilfe geäußert. Die Erzieherin betreut die Familie seit einem Jahr. Sie sprach in der Verhandlung von einem sehr liebevoller Verhältnis zwischen Mutter und Kindern. Den Partner der Frau akzeptierten Sohn und Tochter als ihren Vater. Die Kinder wiesen keinerlei Auffälligkeiten auf.

Die Staatsanwältin wertete die Aussagen der Angeklagten als Schutzbehauptungen und beantragte für sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, für ihren Partner Freispruch. Die Anwältin der Angeklagten plädierte auf eine „mildes Urteil“, der Verteidiger des Mannes auf Freispruch für seinen Mandanten.

So lautet das Urteil des Gladbecker Amtsgerichtes

Dem Angeklagten sei die Tat nicht nachzuweisen, urteilte das Gericht und sprach ihn auf Kosten der Landeskasse frei. Die Mutter des Kindes wurde zu zwei Jahren Haft mit zweijähriger Bewährungszeit verurteilt.

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Statt kinderpornografische Videos zu drehen und hochzuladen, hätte sie ihrem kleinen Sohn das Handy einfach wegnehmen können, so der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. Und Nacktaufnahmen mit pornografischem Inhalt seien sicherlich auch in Bulgarien verboten. Weil die Angeklagte geständig war, sie und ihr Partner keine Vorstrafen haben, die Kinder offenbar keinen Schaden erlitten hätten und wohl auch nicht mehr gefährdet seien, sei eine Bewährungsstrafe noch möglich.