Gladbeck. Beerdigungen kosten auch in Gladbeck viel Geld, schnell werden für eine Erdbestattung mit allem drum und dran 10.000 Euro fällig. Eine Übersicht.

Es ist eines der wenigen unvermeidlichen Dinge im Leben, irgendwann trifft es jeden von uns – und dennoch sprechen viele Menschen nur ungern über den Tod. Damit zwangsläufig verbunden ist das Thema „Beerdigung“, doch auch hier wird oft erst über letzte Wünsche wie die Bestattungsform gesprochen, wenn es zu spät ist. Dann müssen Angehörige entscheiden, wie die geliebte Person bestattet wird und gleichzeitig schauen, wie alles bezahlt wird. Doch welche Kosten müssen Angehörige bei einer Beerdigung überhaupt tragen? Der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) und ein Bestatter geben Antworten.

Einheitliche Kosten auf allen drei städtischen Friedhöfen Gladbecks

In Gladbeck gibt es drei städtische Friedhöfe in Mitte, Brauck und Rentfort mit insgesamt etwa 30.000 Gräbern. Belegt sind davon laut dem ZBG zurzeit etwa 21.000, während in Brauck und Rentfort noch viel Platz ist, herrscht auf dem Friedhof in Mitte Platznot. Silke Kuckert-Brinkmann, zuständig für die Friedhofsunterhaltung beim ZBG, erklärt: “Deshalb können in Mitte nur Gladbecker bestattet werden, die in unmittelbarer Umgebung des Friedhofs wohnen oder Verwandte ersten Grades haben, die dort bestattet wurden.“ Grundsätzlich gelte aber: Auf allen drei städtischen Friedhöfen sind die Gebühren für ein Grab gleichhoch.

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Wie hoch die Kosten tatsächlich sind, hängt stark von der Art des Grabs ab – so sind Urnengräber in der Regel günstiger als Erdgräber und zugewiesene Gräber kosten weniger als Wahlgräber, bei denen Angehörige unter den freien Plätzen auf den Friedhöfen wählen können, wo die verstorbene Person beerdigt werden soll.

Silke Kuckert-Brinkmann vom ZBG erklärt, was es mit der „Ruhefrist“ bei Gräbern auf sich hat.
Silke Kuckert-Brinkmann vom ZBG erklärt, was es mit der „Ruhefrist“ bei Gräbern auf sich hat. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Je nach Grabart variiert auch die sogenannte „Ruhefrist“, also die Zeit, die ein Grab nach der Beerdigung eines Menschen mindestens belegt bleibt, bis es anschließend wieder für eine neue Bestattung freigegeben werden kann. In jeder Stadt variiert diese Ruhefrist, abhängig von der Bodenbeschaffenheit auf den Friedhöfen. In Gladbeck liegt sie zwischen 25 und 33 Jahren und kann bei einigen Grabarten danach jährlich verlängert werden.

Die Gebühren für Gladbecker Gräber in der Übersicht

Insgesamt gibt es auf den vom ZBG betriebenen Friedhöfen 16 verschiedene Bestattungsformen, die Auswahl ist also groß. Die Grabkosten werden laut Bruno Fritz, der beim ZBG für die Gebührenrechnung zuständig ist, jährlich neu berechnet. In der Gebührenordnung wird dabei unterschieden zwischen Preisen für Kinder bis fünf Jahre und älteren Kindern sowie Erwachsenen. Die Preise für Personen über fünf Jahren sehen 2023 wie folgt aus:

  • Reihengrab: Hier kann ein Sarg beerdigt werden, eine Auswahl der Lage des Grabs ist nicht möglich. Die Ruhefrist läuft nach 25 Jahren ab und kann nicht verlängert werden. Kosten: 1756 Euro.
  • Wahlgrab: Die Beerdigung von einem Sarg oder zwei Urnen ist pro Grabstelle möglich, Angehörige können die Lage des Grabs unter den freien Plätzen wählen. Es gibt dabei keine besonderen Lagen, die mehr kosten als andere. Die Nutzungsdauer beträgt 33 Jahre und kann danach für 69 Euro pro Jahr verlängert werden. Kosten: 2398 Euro.
  • Partnergrab: Dort können zwei Särge, zwei Urnen oder ein Sarg und eine Urne begraben werden. Die Ruhefrist liegt bei 30 Jahren und kann bei der Zweitbelegung einmalig verlängert werden. Kosten: 4585 Euro für beide Gräber.
  • Urnen-Reihengrab: Hier ist Platz für eine Urne, die beerdigt wird. Der Grabort kann nicht gewählt werden, auch eine Verlängerung der Belegungszeit (25 Jahre) ist nicht möglich. Kosten: 1392 Euro.
  • Urnenwahlgrab: Bis zu vier Urnen finden hier Platz, die Lage kann von Angehörigen gewählt werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 33 Jahren ist für 58 Euro pro Jahr möglich. Kosten: 2010 Euro für alle vier Urnen.
  • Urnenkammerreihengrab: Eine Urne findet hier in einer Kammer über der Erde Platz, keine Verlängerung der Ruhefrist von 25 Jahren ist möglich. Kosten: 1929 Euro.
  • Urnenkammerwahlgrab: In der überirdischen, von den Angehörigen wählbaren Kammer finden zwei Urnen Platz, das Nutzungsrecht liegt bei 33 Jahren und kann danach für 52 Euro pro Jahr verlängert werden. Kosten: 2478 Euro für zwei Urnen.
  • Baumgrab: Eine Urne wird unter einem Baum begraben, der Name des Verstorbenen steht auf einem gemeinsamen Gedenkstein vor dem Baum. Die Nutzungszeit von 25 Jahren kann nicht verlängert werden. Kosten: 1570 Euro.

Die Reservierung eines Grabplatzes vor dem Tod einer Person ist in Gladbeck übrigens nicht möglich. Silke Kuckert-Brinkmann erklärt: „Möglich ist allerdings, dass man ein Wahlgrab belegt, ohne dort jemanden beisetzen zu lassen. Dann läuft allerdings auch schon die Ruhefrist ab und muss entsprechend verlängert werden, wenn dort tatsächlich jemand beigesetzt wird.

Auf dem Friedhof in Gladbeck-Rentfort sind Urnen-Baumbestattung möglich. Ein gemeinsamer Gedenkstein zeigt die Namen der hier begrabenen Menschen. Die Kosten für die Grabnutzung betragen 1570 Euro.
Auf dem Friedhof in Gladbeck-Rentfort sind Urnen-Baumbestattung möglich. Ein gemeinsamer Gedenkstein zeigt die Namen der hier begrabenen Menschen. Die Kosten für die Grabnutzung betragen 1570 Euro. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Neben den hier aufgeführten Grabarten gibt es noch viele weitere Bestattungsformen, beispielsweise Gemeinschaftsgräber mit Grabmal oder Gemeinschaftsgrabfelder ohne namentliche Nennung. Die hier genannten Kosten beziehen sich nur auf die Gebühr für das Grab selbst. Dazu kommt beispielsweise die Grabbereitung, also das Öffnen und Schließen des Grabs. Für eine Erdbestattung fallen hier 767 Euro an, für eine Urne 306 Euro. Findet eine Beerdigung samstags statt, ist die Grabbereitung zudem doppelt so teuer. Ebenfalls bezahlt werden muss die Miete für die Trauerfeier, so kostet die Belegung eines Feierraums auf dem Friedhof je nach Größe zwischen 259 und 390 Euro für 20 Minuten. Wird ein Aufbahrungsraum in Anspruch genommen, kostet dies zusätzlich 374 Euro.

Feuerbestattung kostet laut Bestatter zwischen 1500 und 3000 Euro

Diese Kosten beziehen sich allerdings nur auf die Bereiche, für die das ZBG zuständig ist. Für alle weiteren Kosten – Sarg oder Urne, Blumenschmuck, Trauerfeier und vieles mehr ist wiederum ein Bestatter zuständig. Patrick Gomulski vom Bestattungshaus Gomulski am Kirchplatz 2 nennt die ungefähren Kosten, die für Angehörige anfallen: „Für eine Feuerbestattung inklusive Urne und Trauerfeier sind in der Regel zwischen 1500 und 3000 Euro fällig. Bei einer Erdbestattung fallen Kosten zwischen 3000 und 4000 Euro an, inklusive Sarg, Vorbereitung des Toten und Trauerfeier.“

Bestatter Patrick Gomulski weiß, welche Kosten auf Angehörige zukommen, wenn diese einen geliebten Menschen beerdigen lassen möchten.
Bestatter Patrick Gomulski weiß, welche Kosten auf Angehörige zukommen, wenn diese einen geliebten Menschen beerdigen lassen möchten. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

Für Blumenschmuck müssten Angehörige zusätzlich mit etwa 150 bis 300 Euro rechnen, je nach Bestattungsart und Üppigkeit. Wer nach der Trauerfeier noch gemeinsam Kaffee trinken möchte, sollte laut Gomulski etwa zwölf bis 15 Euro pro Person einkalkulieren. Zu den Preisen für Grabsteine kann der Bestatter nichts sagen, eine Recherche im Internet ergibt allerdings Preise zwischen 1200 Euro für schlichte Urnengrabsteine und 5000 Euro für aufwendigere Doppelgrabsteine.

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Viele einzelne Kosten, die sich am Ende zu einer beträchtlichen Summe addieren. Für eine Urnenbestattung in einem Gladbecker Reihengrab inklusive Blumenschmuck, Grabstein und Trauerfeier fallen so beispielsweise um die 6000 Euro an, die Bestattung in einem Sarg kostet mit allem drum und dran für ein Wahlgrab in etwa 10.000 Euro.

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