Gladbeck. Auf den Friedhöfen in Gladbeck ist nun auch die Bestattung von Verstorbenen nur im Leinentuch möglich. Die Stadt änderte die Friedhofssatzung.

Nun ist es in der Friedhofssatzung verankert: Auf den drei Friedhöfen in Gladbeck ist die Bestattung eines Verstorbenen auch ausschließlich in ein Leinentuch gehüllt möglich. Dazu ist der Sargzwang, den die städtische Friedhofssatzung bei Beerdigungen auf den drei Friedhöfen bisher vorsah, gekippt worden.

Der Rat und zuvor der Haupt- und Finanzausschuss stimmten der Änderung mehrheitlich zu, nur die AfD sprach sich dagegen aus. Die Bestattung ohne Sarg dürfe erfolgen aus religiösen Gründen oder wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich bestimmt hat, heißt es in der geänderten Satzung. Ziel der Satzungsänderung: So sollen mehr muslimische Bestattungen ermöglicht werden.

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Die Bestattung im Leinentuch ist nur auf bestimmten Teilen der Friedhöfe erlaubt

Die Bestattung im Leinentuch ist aber nur in bestimmten Teilen des Friedhofes möglich. Und: Bis zur Beisetzung im Grab muss der/die Verstorbene auch weiterhin in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Außerdem sind Ausgrabungen oder Umbettungen aus einer Grabstätte ohne Sargpflicht ausgeschlossen (übrigens auch aus Gemeinschaftsgräbern).

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Angeregt worden war die Neuerung von den drei Ratsfraktionen ABD (ABI, BIG, DKP), Linke und FDP. Die alten Regelungen hätten nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten in der Stadt entsprochen, hieß es. „Auch in Gladbeck lebende Muslime wollen hier beigesetzt werden“, so ABD-Ratsherr Süleyman Kosar (ABI), der seit langem für die Abschaffung der Sargpflicht war.

Weitere Änderung in der Friedhofssatzung: Bei Ausgrabungen oder Umbettungen darf kein Angehöriger mehr anwesend sein. Und: Bei Vernachlässigungen eines Grabes kann die Friedhofsverwaltung dies auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen.