Gladbeck. Um die große Flüchtlingsunterkunft im Hotel Van der Valk zu verhindern, setzt Gladbeck auf einen Bebauungsplan. Doch das Land hat Mittel dagegen.
Der Streit um die geplante Flüchtlingsunterkunft im Gladbecker Hotel Van der Valk geht in die nächste Runde. Am Mittwochmorgen hat die Stadtspitze um Bürgermeisterin Bettina Weist angekündigt, nun auch Planungs- und Baurecht einzusetzen, um den Umbau des Hotels in eine Zentrale Unterbringungseinheit (ZUE) des Landes zu verhindern. Auch rechtliche Mittel will die Verwaltung ausschöpfen, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung unter Berufung auf den Ratsbeschluss aus dem Juni. Damals hatte der Rat eine Resolution verabschiedet und Land und Bezirksregierung aufgefordert, die Planungen einzustellen.
Dem sind die Verantwortlichen in Düsseldorf und Münster bekanntlich nicht nachgekommen. Daher bereitet die Verwaltung für die nächsten Sitzungen von Hauptausschuss (4. September) und Rat (7. September) einen Vorschlag für die Lokalpolitik vor. Ziel ist es laut Verwaltung, für den Bereich des Hotels in Wittringen einen Bebauungsplan aufzustellen. In dem soll geregelt werden, dass an dieser Stelle auch tatsächlich nur ein Hotelbetrieb zulässig ist.
Flüchtlinge im Van der Valk: Gladbeck will Vorgehen des Landes nicht hinnehmen
Mit einem solchen Aufstellungsbeschluss soll eine so genannte Veränderungssperre einhergehen. So will die Stadt verhindern, dass zuvor Fakten geschaffen werden. Am Ende des Verfahrens soll das Areal rund ums Van der Valk als Sondergebiet „Hotel“ ausgewiesen werden, so die Verwaltungsvorstellung, die am Mittwochmorgen veröffentlicht wurde. Die entsprechende Vorlage werde aktuell erarbeitet und soll dann in den Sitzungen beraten und beschlossen werden.
Bürgermeisterin Bettina Weist sieht das Vorgehen der Stadt als Reaktion auf die Ankündigung von Land und Bezirksregierung, die Verhandlungen mit Van der Valk fortzusetzen. „Die Verweigerung des Landes, weitere Gespräche auf Augenhöhe mit der Stadt zu führen und diese an den weiteren Planungen zu beteiligen, machen diese Schritte notwendig“, lässt sich die Bürgermeisterin in der offiziellen Stellungnahme zitieren.
Bezirksregierung will weiterhin mit der Stadt Gladbeck reden
Die Bezirksregierung hatte jedoch gegenüber der Lokalredaktion noch einmal wiederholt, dass man Gespräche führen wolle. Da sollte es dann jedoch um die „Ausgestaltung“ der Unterkunft gehen, nicht direkt um die Frage, ob sie zustande kommen wird.
Die Stadt geht nun doch einen Weg, den sie zunächst ausgeschlossen hatte. Das Baurecht helfe in der Frage der Verhinderung der ZUE nicht weiter, hieß es stets, als vor allem die AfD auf ein solches Verfahren verwies. Folgt man also nun doch den Rechtspopulisten? Im Gespräch mit der Lokalredaktion widerspricht Stadtsprecher David Hennig, weist darauf hin, dass die AfD einen ganz anderen Weg gehen wollte.
Gladbecker Stadtverwaltung will Voraussetzungen für Genehmigung verändern
Tatsächlich hatte die AfD immer wieder behauptet, das Rathaus könne schlicht die Unterschrift unter Baugenehmigungen verweigern. Zudem hatte sie auf eine kursierende Absichtserklärung zwischen Land und Van der Valk verwiesen, nach der das Unternehmen von der Stadt angeblich eine Blanko-Genehmigung gefordert habe, um nach der Zeit als Flüchtlingsunterkunft dort wieder den Hotelbetrieb aufzunehmen. Eine solche Blanko-Genehmigung hätte die Stadt jedoch nie ausstellen können. Sie ist dem Vernehmen nach wohl auch vom Tisch.
Ansonsten hat die Stadt auch schnell klar gemacht, dass sie eine Baugenehmigung nicht einfach verweigern könne, wenn ihr ein genehmigungsfähiger Antrag vorgelegt werde. Was die Verwaltung nun allerdings tut: Sie versucht, die Voraussetzungen für eine Genehmigung an dieser Stelle zu verändern, so dass ein Bauantrag für eine ZUE dann tatsächlich nicht mehr genehmigungsfähig wäre und – in der Konsequenz – abgelehnt werden könnte.
Rat der Stadt hat Resolution beschlossen
Zudem sei die Ablehnung der ZUE durch die AfD auch ganz anders begründet als seitens der Stadt und der übrigen Parteien, die sich der Resolution angeschlossen hätten, sagt David Hennig. Diese Motive könnten die Bürgerinnen und Bürger sicherlich unterscheiden, so der Stadtsprecher. Am Rande: Tatsächlich hat sich neben den Grünen bei der entsprechenden Abstimmung im Rat auch die AfD enthalten.
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Dennoch wird deutlich, dass sich seit Bekanntwerden der Pläne die Stimmung in der Verwaltungsspitze gedreht hat. Anfangs hatte Bürgermeisterin Bettina Weist das Vorhaben noch positiv kommentiert. Die Kommunen hätten immer Unterstützung von Bund und Land gefordert, vor dem Hintergrund seien die Pläne zu begrüßen, hieß es noch im März. Zudem erinnerte Bettina Weist an die „umfassende Willkommenskultur in Gladbeck“ und verwies darauf, dass die Stadt Mitglied im Bündnis Sichere Häfen sei.
Gladbecker Bürgermeisterin kündigt auch mögliche Klage an
Dazu steht die Gladbecker Verwaltung nach wie vor. Man spreche immer noch vom sicheren Hafen und von der Willkommenskultur, stellt David Hennig klar. Jedoch sei man in Gladbeck in der Frage bisher einen anderen Weg gegangen, den man auch fortsetzen werde, so der Stadtsprecher. Gemeint ist: Gladbeck hat versucht, die Flüchtlinge möglichst dezentral, verteilt im Stadtgebiet, unterzubringen. Eine Unterkunft mit 620 Menschen am Rande des Naherholungsgebiets Wittringen passe dazu nicht. Das hat zunächst die CDU im Rat kritisiert, weitere Fraktionen haben sich angeschlossen, und auch in der Stadtverwaltung hat sich diese Auffassung durchgesetzt. Dazu habe man sich auch mit Akteuren in der Stadt – darunter die Flüchtlingshilfe – ausgetauscht, sagt die Stadtverwaltung. Daher gelte nun: „Es gibt einen klaren Ratsbeschluss, dem folgen wir jetzt.“
Ob das am Ende reicht? Ganz so sicher scheint man sich bei der Stadt nicht zu sein. Die Verwaltung weist selbst auf „krisenbedingte Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch“ hin, auf die sich das Land beziehen könnte. Sollte es soweit kommen, schreckt man im Rathaus jedoch vor einer gerichtlichen Klärung nicht zurück. Die Bürgermeisterin macht deutlich: „Greift das Land in das Planungsrecht der Kommune ein, so werden wir im Zweifel auch alle Rechtsmittel dagegen nutzen.“
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Man wolle eben alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die ZUE in Wittringen zu verhindern. Aber es bleibt eben die Unsicherheit. „Dieser Schritt wird die ZUE nicht zwangsläufig komplett verhindern, er dokumentiert aber den planerischen Willen des Stadtrats für den Hotelstandort und gibt uns die Möglichkeit, nach jetziger Rechtslage Einfluss auf die Nutzungsdauer zu nehmen und den Prozess insgesamt deutlich zu erschweren“, erläutert Stadtbaurat Volker Kreuzer.
Eine Reaktion seitens Land und Bezirksregierung auf die neuerliche Entwicklung steht noch aus.