Gladbeck. Die Stadt Gladbeck hatte es im Jahr 2022 mit 138 Schrottautos zu tun. Nicht immer zahlt der Halter. Neue Beschwerden am Hochhaus Steinstraße.
Sie rosten, setzen Moos an, gammeln vor sich hin: Fahrzeuge, die man gemeinhin als Schrottautos bezeichnet. Bisweilen können diese motorisierten Untersätze allerdings auf den ersten Blick durchaus auch ganz schmucke Schönheiten in Stahl sein – wenn ihnen nicht etwas Entscheidendes fehlte: ein amtliches Kennzeichen. Ob nun dieses Defizit oder Rostlaube: Die Stadtverwaltung Gladbeck zeigt in diesen Fällen die Rote Karte – besser gesagt: den Rotaufkleber. Doch das ist längst nicht immer möglich. Ärger bahnt sich, wieder einmal, am Problem-Hochhaus Steinstraße 72 an.
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„Im Jahr 2022 wurden durch die Stadtverwaltung 138 Schrottautos gemeldet und Verfahren aufgenommen, aktuell sind es 30 Fahrzeuge“, berichtet Anna Langhof aus der Rathaus-Pressestelle. 177 Fälle waren es im Jahr zuvor. Das Gros der Fälle – nämlich 80 Prozent – gehen auf Feststellungen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zurück. 20 Prozent der Hinweise erreichen die Stadtverwaltung per E-Mail, Ticketsystem und Telefon.
Vorkommnisse an der Gladbecker Steinstraße: Behörde und Polizei sind eingeschaltet
„Schwerpunktbereiche ließen sich im vergangenen Jahr nicht feststellen, die Autos fanden sich über das gesamte Stadtgebiet verteilt“, so Anna Langhof. Das sieht die Nachbarschaft des Problem-Hochhauses Steinstraße 72 etwas anders und legt als Beweis für Beobachtungen Fotos vor. Anwohner Uwe Bergmann erzählt, dass dort kürzlich ein roter Ford Galaxy habe abgeschleppt werden sollen. Das Auto sei bereits auf einen Abschleppwagen verladen und gesichert worden, so der Augenzeugenbericht. Sogar den Namen des Abschleppunternehmens hat die Nachbarschaft mitbekommen. Aber dann eine Kehrtwende: „Warum wurde dieses Fahrzeug darauf ohne gültige Amtsplaketten nach Diskussionen wieder abgeladen und auf einem nicht als ,Abstellfläche’ deklarierten Parkplatz abgestellt? Ist das Unternehmen nicht darüber informiert, dass dieses nicht zulässig ist?“
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Nicht nur besagter Ford bringt Uwe Bergmann, der für die Nachbarschaft der Problem-Immobilie spricht, in Fahrt. Drei weitere Autos ohne Plaketten und zwei Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen sowie ein VW Sharan mit dem „amtlichen polnischem selbstgefertigtem Folienkennzeichen” sind ebenfalls Steine des Anstoßes. Und jetzt ist noch ein „Citroën ohne Kennzeichen hinzugekommen“.
Voller Sarkasmus sagt Bergmann: „Das Interessante ist die Metamorphose des Recklinghäuser Kennzeichens, das ein Renault hat oder hatte.“ Denn das Nummernschild wechsele zu einem Mercedes, der vorher ohne Schild daneben abgestellt war. Und dieses Fahrzeug werde immer wieder umgeparkt. Der Renault hingegen steht dann „ohne“ da. „Welches der beiden Fahrzeuge ist denn angemeldet – oder keines der beiden? Das ist meines Wissens mehrfacher Straftatbestand: Kennzeichenmissbrauch / Steuerhinterziehung / Versicherungsbetrug“, empört sich Bergmann über das Kennzeichen-wechsel-Dich-Spielchen. Zur Fahrtüchtigkeit der Wagen liegen keine Erkenntnisse vor.
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Anna Langhof antwortet auf dieses Vorgehen angesprochen: „Da es sich um abgemeldete Fahrzeuge auf Privatflächen handelt, ist die Ordnungsbehörde, sofern von diesen Fahrzeugen keine Gefahren (zerstörte Scheiben, auslaufende Betriebsstoffe usw.) ausgehen, nicht zuständig. Zwar ist es richtig, dass auf der als Stellplatz genehmigten Fläche ein dauerhaftes Lagern von abgemeldeten Pkw nicht zulässig ist. Allerdings handelt es sich ja hier, wie von Herrn Bergmann auch beschrieben, nur um kürzere Zeiträume. Zum anderen ist in dieser Sache bereits ein Klageverfahren anhängig, so dass eine abschließende gerichtliche Klärung zur Zulässigkeit noch aussteht.“
Zudem sei an der Steinstraße 72 und in der Umgebung „eine absolut absteigende Anzahl von Meldungen oder Feststellungen zu erkennen“. Dann zuletzt „meist auf privater Fläche außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches“. Über die abgestellten Autos an der Steinstraße „sind unsere Kollegen in Kenntnis gesetzt worden und die entsprechenden Informationen sind auch an die Polizei weitergeleitet worden“.
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Generell gilt: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Die Beseitigung des motorisierten Untersatzes kann die Verantwortlichen eine Stange Geld kosten. Denn: Ein Abschleppvorgang schlägt mit etwa 300 Euro zu Buche.
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Die Rathaus-Sprecherin erläutert: „Kann der Verursacher ermittelt werden, zahlt dieser, andernfalls kommt die Stadt dafür auf. In der Regel kann der letzte Halter als Verursacher ermittelt werden, dann werden bei ihm auch die vorgestreckten Kosten eingezogen.“ In Ausnahmefällen könne kein Halter ausfindig gemacht werden. „Dann bleibt die Stadt auf den Kosten sitzen.“ Das sei im vergangenen Jahr dreimal geschehen: macht also ungefähr 1000 Euro, die die Stadt blechen muss.
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Kosten fürs eventuelle Auto-Abschleppen werden per Anforderung an den Betroffenen weitergegeben. „In den Jahren seit 2019 hat sich die Zahl der festgestellten Fahrzeuge von 240 auf 138 im Jahr 2022 kontinuierlich verringert. Dies lässt schon den Schluss zu, dass die vielen Kontrollen des KOD Wirkung zeigen und sich das Thema im Bewusstsein der Bevölkerung durchaus verändert hat“, meint Anna Langhof.
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Bei Verstößen müssen Verantwortliche damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Langhof zählt auf: „55 Euro Verwarnungsgeld können in einem minder schweren Fall ausgesprochen werden, 125 Euro bei einem Bußgeld (+Verwaltungsgebühren und Auslagen). Teurer wird es, wenn vor einem Bußgeld der Halter noch durch eine Ordnungsverfügung (mögl. Ersatzvornahme) aufgefordert werden musste, das Fahrzeug zu entfernen. Hier sieht der Bußgeldkatalog 250 Euro (exkl. Verwaltungsgebühren und Auslagen) vor.“ Auch ein Entfernen eines „Rotaufklebers“ findet Berücksichtigung in der Höhe des Bußgeldes. Bei Wiederholungstätern könne es bis auf 1000 Euro erhöht werden.