Gladbeck. Hangrutschen erfüllen in Gladbeck nicht gesetzliche Vorgaben und sind gesperrt. Probleme mit anderen Geräten auf Spielplätzen sind absehbar.
Am Bauzaun endet der Spaß: Die Stadt Gladbeck hat auf Spielplätzen Hangrutschen gesperrt. 22 Exemplare an 18 Standorten entsprechen nach Angaben aus dem Rathaus nicht mehr den gesetzlichen Normen, die Verkehrssicherheit könne nicht überall gewährleistet werden. Deswegen dürfen sich Kinder auf diesen Geräten derzeit nicht mehr vergnügen. Das steckt hinter dem massiven Eingriff in die Spielplatzlandschaft der Stadt.
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Der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) habe aufgrund von gesetzlichen Vorgaben alle 27 Exemplare im Stadtgebiet und das direkte Umfeld einer intensiven Nachprüfung unterzogen, heißt es. Das für Eltern, Lehr- und Kita-Personal und vor allem Kinder erschütternde Ergebnis: Etliche Hangrutschen mussten umgehend gesperrt werde; andere können vorerst durch Sofortmaßnahmen geöffnet bleiben (siehe Kasten). Stadtsprecherin Christiane Schmidt: „Zwölf Hangrutschen sind derzeit gesperrt.“
Von Befestigungen an Gladbecker Hangrutschen kann Gefahr für Kinder ausgehen
Denjenigen, die mit dem Begriff nichts anfangen können, sei gesagt: Rutsche ist nicht gleich Rutsche. Da sind Modelle mit Leiter aufgestellt. Fachleute bezeichnen diesen Typus als Bockrutsche. Besagte Hangrutschen sind – wie es der Namen sagt und vereinfacht erklärt – auf (künstliche) kleine Hügel montiert. Und in dieser Konstruktion liegt das Problem. „Nach der neuen DIN-Norm müssen die Rutschen zukünftig durchgängig auf der Oberfläche liegen, damit Kinder nicht darunter durchkrabbeln können. Die Seitenteile am Einstieg müssen höher sein. Am Rand dürfen keine Steine, etwa Pflaster- oder Natursteine, liegen“, erläutert der Zentrale Betriebshof Gladbeck. Gefährdungen gehen nach Experten-Auskunft ebenfalls von der Art der Hangbefestigung in Form von Felsen und/oder anderen Einbauten in den Fallbereichen aus, die keine (fall-und stoß-)dämpfenden Eigenschaften besitzen. „Das sind unter anderem die Probleme. Es liegt keine ausreichende Stoßdämpfung vor“, bestätigt Christiane Schmidt.
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Ein Umbau- oder Abbau sei nicht zwingend erforderlich, sagen die Fachleute. „Ein Weiterbetrieb ist unbedenklich, wenn die seitlichen (Fall-)Bereiche der Rutschen DIN-konform – zum Beispiel mit Hangbefestigung unter Berücksichtigung der Fallschutzanforderungen – ausgestaltet werden“, so der Betriebshof.
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Stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Besteht nicht die Möglichkeit, Hang- zu Bockrutschen umzubauen? Das sei in Teilbereichen denkbar, lautet die Antwort. Die Stadt Witten hatte dies im Jahr 2022 getan, als sie in die DIN-Norm-Bredouille kam. In Mülheim/Ruhr nahm ebenfalls im vorigen Jahr laut Pressesprecher ein unabhängiger Prüfer des TÜVs die Ausstattung auf Spielplätzen unter die Lupe. Die entsprechende DIN-Norm für Hangrutschen stamme, so die Recherche der Stadtverwaltung, aus dem Jahre 2008, und sei in Mülheim entsprechend umgesetzt worden. Das scheint in Gladbeck nicht der Fall zu sein.
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Schmidt bejaht, dass genau diese DIN-Norm entscheidend ist. „Wir haben in der Vergangenheit Spielplätze überarbeitet oder überarbeiten wollen, dieses aber wegen mangelnder Kapazitäten noch nicht geschafft. Daher nun die Entscheidung, ähnlich der in anderen Städten, um Verletzungen auszuschließen.“
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Der Betriebshof zu diesem Aspekt: „Im Rahmen der vorgeschriebenen und regelmäßig durchgeführten Prüfungen durch die zertifizierten Spielplatzprüfer des ZBG auf Basis der anzuwendenden, aktuellen DIN-Normen erhalten die zuständigen Ämter einen jährlichen Bericht, inklusive festgestellter Mängel und Übersichten abgängiger Geräte.“ Die Defekte seien jährlich in Prüfberichten den zuständigen Stellen mitgeteilt worden. In den Zuständigkeitsbereich des Betriebshofs falle nur die Spielplatzsicherung.
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„Durch Hilfsmaßnahmen war es bis dato unter Sicherheitsaspekten vertretbar, die Geräte im Betrieb zu halten“, so der ZBG. Aber eben nur bis jetzt. Da in absehbarer Zeit eine Beseitigung der bekannten und vom ZBG angezeigten Mängel nicht zu erwarten sei, „ist ein Weiterbetrieb der mangelhaften Geräte vor dem Hintergrund der anstehenden Spielsaison nicht weiter vertretbar“.
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Eine Reaktion auf die Rutschen-Sperrung erreichte den ZBG bereits prompt. Die Kita Voßstraße habe nachgefragt. Und nicht nur in dieser Betreuungseinrichtung dürften Fragezeichen stehen. Wie soll es nun weitergehen – oder eben nicht? Die Stadtverwaltung hatte mitgeteilt, da es bei den meisten betroffenen Anlagen nicht mit Kleinmaßnahmen getan sei. Es seien „umfangreiche Planungs- und Ausführungsmaßnahmen notwendig, um Ersatzlösungen zu finden“. Im Blick stehen dabei nicht unbedingt neue Geräte, betont Schmidt, sondern Neugestaltungen des Umfeldes, wie das Beseitigen von Steinen.
Diese Standorte sind gesperrt
Die Jahresinspektion habe ergeben, dass 22 Hangrutschen an 18 Standorten nicht mehr den gesetzlichen Normen entsprechen, so die Stadtverwaltung. Zwölf Standorte mussten deshalb umgehend gesperrt werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden könne. Es handelt sich um die Anlagen: Albert-Einstein-Straße, Südpark (zwei Rutschen), Wittringen, Hunsrückstraße, Bürgerpark Butendorf, Schulstraße, Vehrenbergstraße, Pestalozzischule, Kita Voßstraße (zwei Rutschen) und Kita Maria-Theresien-Straße.
Weitere neun Standorte können „vorübergehend durch Sofortmaßnahmen in Betrieb gehalten werden“. Dies betrifft die Standorte Berliner Straße, Bloomshof, Dahlmannsweg, Hunsrückstraße, Kösliner Straße, Schwechater Straße, Kotten Nie und Kita Krusenkamp.
In welchem Zeitraum eine Überarbeitung oder Neuplanung möglich sein wird, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen. „Bis dahin bleibt der Spielwert der betroffenen Bereiche deutlich gemindert“, gibt die Verwaltung zu. Die Stadtsprecherin: „Wir werden uns bemühen, Abhilfe zu schaffen. Wie lange das dauert, können wir derzeit nicht sagen. Das hat unter anderem auch mit Engpässen bei uns im Haus und bei zu beauftragenden Firmen zu tun; die Baubrache kommt im Moment kaum nach, das ist eine Entwicklung, die über Gladbeck hinausgeht.“
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Könnte die Sperrung der Hangrutschen lediglich die Spitze des Eisbergs darstellen? Entsprechen also weitere andere Spielgeräte – beispielsweise Schaukeln und Wippen – nicht den gesetzlichen Vorgaben? Unfälle an Hangrutschen hat der ZBG nach eigener Aussage bisher nicht verzeichnet. „Derzeit ist ein Fall an einem anderen Spielgerätetyp anhängig“. Nähere Informationen zu diesem Vorfall auf der Anlage Wielandstraße will die Verwaltung mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht publik machen.
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Der ZBG legt den Status quo dar: „Generell unterliegen viele Spielgeräte in Gladbeck einer zunehmenden Überalterung. Beispielhaft seien hier die vor etwa zehn bis 15 Jahren großflächig verbauten Holzelemente an diversen Spielgeräten genannt, die massiv abgängig sind und zu weiteren Sperrungen innerhalb der nächsten Jahre führen werden. Im Rahmen der turnusmäßigen Inspektionen fallen immer wieder Mängel auf, die kurzfristig beseitigt werden oder zu Sperrungen führen.“ Dem stimmt Schmidt zu: „Die Überarbeitung der Spielplätze ist ein laufender Prozess, der immer wieder – in der Regel nach 15 Jahren – nötig macht, dass Geräte überarbeitet oder ausgetauscht werden. Dies kann dann auch zu einer vorübergehenden Sperrung führen.“ Also: keine rosigen Aussichten für Kinder, die einfach nur unbeschwert auf Spielplätzen tollen wollen.